21-0605

Stellungnahme des Bezirksamtes zur Drucksache 20-0561 Klärung der Finanzierung von Knick-Pflegekosten im Rahmen von Ersatzmaßnahmen/ Ausgleichmaßnahmen Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.02.2020
Sachverhalt

Nach Auffassung des Bezirksamtes betrifft die Eingabe weder die Zuständigkeit des Grünausschusses noch die des Bezirksamtes Altona.

 

Die Petenten bemängeln den Inhalt und die Formulierung eines Pachtvertrages mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) bezüglich der Pflege eines Knicks in 8 Jahren, der in diesem Jahr als eine Ausgleichsmaßnahme neu an der Flurstücksgrenze angelegt werden soll. In den Pachtverträgen des LIG zu städtischen Pachtflächen mit einer landwirtschaftlichen Nutzung ist es seit langem üblich, dass die zum jeweiligen Flurstück gehörenden Knicks und Feldhecken vom Pächter mit zu unterhalten sind. Sofern die Petenten nicht mit dieser vorgesehenen Regelung einverstanden sind, steht es ihnen frei, sich diesbezüglich an den LIG zu wenden.

 

Zu den drei abschließend gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1: Der Vorhabenträger übernimmt die Herstellung und die Entwicklungspflege des neu herzustellenden Knicks für die ersten 8 Jahre (Herrichtung Wall mit Pflanzung der Gehölze und Ansaat einer Gras- und Kräutermischung, Sicherung der Fläche mit einem Wildschutzzaun, Anwachspflege und Nachpflanzung von Gehölzen bei Ausfall sowie Abbau des Wildschutzzauns nach 8 Jahren).

 

Zu Frage 2: Nach den 8 Jahren bis zum 25. Jahr nach der Herstellung übernimmt das Bezirksamt Altona auf Basis des Städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan Lurup 65 die Pflege des Knicks. Entsprechend der Entwicklung der Gehölze im Knick wird derzeit von einer Knickpflegemaßnahme durch das Bezirksamt in 10 Jahren bis 25 Jahren ausgegangen.

 

Zu Frage 3: Nach 25 Jahren, also die dauerhafte Pflege, obliegt nach den derzeitigen Bestimmungen der Pachtverträge dem jeweiligen Pächter der landwirtschaftlichen Fläche (i.d.R. Einigung mit angrenzendem Pächter, wer hier konkret die Knickpflege unternimmt).

 

Anhänge

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