21-3269.1

"Wie Löcher im Käse": Wohin verschwindet der wertvolle "Straßenknick"-Wall? Beschlussvorlage des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.09.2021
Sachverhalt

 

-          Ursprünglich als Antrag (Drs. 21-3269) von Frauke Häger (fraktionslos) im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz am 31.08.2021.

 

-          In punktweiser Abstimmung in geänderter Form wie folgt beschlossen:

  1. Einstimmig beschlossen
  2. Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
  3. Einstimmig beschlossen.
  4. Einstimmig beschlossen.

 

-          Die Antragstellerin hat beispielhaft Einzelfälle dargestellt und sich auf Wunsch aus dem Ausschuss damit einverstanden erklärt, dass der Antrag bzw. das Petitum sich ausschließlich auf die dargestellten Einzelfälle beziehen möge.

 

 

Das Straßenbegleitgrün in Hamburg ist häufig in Wallform gestaltet. Es wird umgangssprachlich als „Straßenknick“ oder verkürzt als „Knick“ bezeichnet. Letzterer unterliegt in der ökologischen Definition differenzierten Eckdaten und findet sich als Wallhecke nur angrenzend an landwirtschaftliche Nutzflächen und ist daher in Hamburg leider immer seltener zu erleben.

 

Der „Straßenknick“ dagegen ist im gesamten Bezirk Wandsbek und allen Regionen von Hamburg zu finden. Dort ist er landschafts- bzw. quartierts- und ortsprägend. Seine ökologische Bedeutung im städtischen Raum ist als (sehr) wichtig zu bewerten. Je nach seiner Ursprünglichkeit ist der Straßenknick reich an heimischen Pflanzen und hat eine hohe Biodiversität, indem er Tiere beherbergt (nistende Vögel, Säugetiere, Kleinnager, Insekten, Würmer), Nahrung bereitstellt (Blütennektar, (Beeren-)Früchte, Haselnüsse) und in verschiedenen Höhen besiedelt ist (Bodendecker, Pilze, Sträucher, Bäume).

 

Für private und öffentliche Bauvorhaben passiert es in Wandsbek nicht selten, dass „Straßenknicks“ zum Erreichen einer Liegenschaft in der Abriss- und Bauphase beseitigt werden. In den Baugenehmigungen des Dezernates „Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ)“ wird „eine Wiederherstellung des Straßenbegleitgrüns in Wallform“ festgeschrieben. Ggf. wird die Lage des Walls für die Einrichtung einer Grundstücksüberfahrt verändert. Der „Straßenknick“ ist dem Verlauf der Straße/des Quartiers angepasst zu errichten und zu bepflanzen, d.h. sofern Bäume entnommen wurden auch mit einem Baum bzw. mit Bäumen.

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes betreibt 2020 eine starke Straßenbaum-
(Nach-)Pflanzoffensive. Leider ist zu bemerken, dass beauftragte Dienstleister Straßenbäume zu ebener Erde pflanzen wo die Errichtung des „Straßenknicks“ nach finaler Errichtung eines Bauvorhabens und Herstellung der Überfahrten und gärtnerischer Gestaltung der Privatliegenschaft (noch) nicht umgesetzt wurde.

 

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung Wandsbek möge die WBZ Abteilungen „Bauprüfung“ und „Naturschutz“ und das Management des öffentlichen Raumes „Stadtgrün“ prüfen lassen wo es versäumt wurde „Straßenknicks“ nach Baumaßnahmen wiederherzustellen.

 

  1. Das Straßenbegleitgrün in Wallform ist an diesen Stellen zeitnah zu errichten und ökologisch adäquat zu bepflanzen. Es ist zu prüfen ob diese Maßnahmen von den entsprechenden Bauherren zu finanzieren und auszuführen sind.

 

  1. Das Management des öffentlichen Raumes „Stadtgrün“ möge prüfen wo und wie viele Bäume fälschlich ohne Wall gepflanzt wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die bereits getätigten Baumpflanzungen verändert werden können oder müssen.

 

  1. Dem Ausschuss Klima Umwelt und Verbraucherschutz (KUV) wird über die Zahlen (nicht errichtete „Straßenknicks“ und fälschlich ebenerdig-gepflanzte Straßenbäume) berichtet.

 

Anhänge

keine Anlage/n