"Wie Löcher im Käse": Wohin verschwindet der wertvolle "Straßenknick"-Wall? Antrag von Frauke Häger (fraktionslos)
Das Straßenbegleitgrün in Hamburg ist häufig in Wallform gestaltet. Es wird umgangssprachlich als „Straßenknick“ oder verkürzt als „Knick“ bezeichnet. Letzterer unterliegt in der ökologischen Definition differenzierten Eckdaten und findet sich als Wallhecke nur angrenzend an landwirtschaftliche Nutzflächen und ist daher in Hamburg leider immer seltener zu erleben.
Der „Straßenknick“ dagegen ist im gesamten Bezirk Wandsbek und allen Regionen von Hamburg zu finden. Dort ist er landschafts- bzw. quartierts- und ortsprägend. Seine ökologische Bedeutung im städtischen Raum ist als (sehr) wichtig zu bewerten. Je nach seiner Ursprünglichkeit ist der Straßenknick reich an heimischen Pflanzen und hat eine hohe Biodiversität, indem er Tiere beherbergt (nistende Vögel, Säugetiere, Kleinnager, Insekten, Würmer), Nahrung bereitstellt (Blütennektar, (Beeren-)Früchte, Haselnüsse) und in verschiedenen Höhen besiedelt ist (Bodendecker, Pilze, Sträucher, Bäume).
Für private und öffentliche Bauvorhaben passiert es in Wandsbek nicht selten, dass „Straßenknicks“ zum Erreichen einer Liegenschaft in der Abriss- und Bauphase beseitigt werden. In den Baugenehmigungen des Dezernates „Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ)“ wird „eine Wiederherstellung des Straßenbegleitgrüns in Wallform“ festgeschrieben. Ggf. wird die Lage des Walls für die Einrichtung einer Grundstücksüberfahrt verändert. Der „Straßenknick“ ist dem Verlauf der Straße/des Quartiers angepasst zu errichten und zu bepflanzen, d.h. sofern Bäume entnommen wurden auch mit einem Baum bzw. mit Bäumen.
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes betreibt 2020 eine starke Straßenbaum-
(Nach-)Pflanzoffensive. Leider ist zu bemerken, dass beauftragte Dienstleister Straßenbäume zu ebener Erde pflanzen wo die Errichtung des „Straßenknicks“ nach finaler Errichtung eines Bauvorhabens und Herstellung der Überfahrten und gärtnerischer Gestaltung der Privatliegenschaft (noch) nicht umgesetzt wurde.
Dies vorausgeschickt möge der Fachausschuss Klima, Umwelt und Verbraucherschutz folgendes beschließen:
keine Anlage/n