Hygieneüberprüfung bei Barbershops und Nagelstudios Kleine Anfrage von Gabriele von Stritzky (CDU-Fraktion)
Letzte Beratung: 04.02.2025 Sozialausschuss Ö 8.2
Im Sommer 2024 gab es zahlreiche Berichte über Trichophyton rubrum, den Fadenpilz in Zusammenhang mit der wachsenden Anzahl an Barbershops in den Städten. Im Vergleich zu Friseurläden ist die Tätigkeit im Barbershop kein Ausbildungsberuf und wird nicht von den Kammern überprüft.
Auch die Nagelstudios stehen in der Kritik: Bei nicht sachgemäßer Nagelbehandlung, Aufbringung von künstlichen Nägeln oder hygienisch schlechten Zuständen in den Salons können Nagelpilze, Fadenpilze oder Bakterien zu schweren Entzündungen bis hin zur Auflösung des Nagels führen. Für beide Bereiche gibt es keine Ausbildung und somitkeine übergeordnete Überprüfung der Fähigkeiten und Kenntnisse insbesondere der notwendigen Maßnahmen im Bereich Hygiene bei körpernahen Dienstleistungen.
Der Pilzerkrankungen verbreitet sich auf sehr vielfältigen Wegen und der Fadenpilz ist mittlerweile der meistverbreitete Hautpilz in Europa. Die Barbershops und die Nagelstudios sollen hier nicht besonders als Verbreitungsorte hervorgehoben werden. Dennoch ist in Anbetracht Verbreitung der verschiedenen Pilz- und bakteriellen Infektionen eine ausreichende Hygiene bei körpernahen Dienstleistungen besonders wichtig.
Daher frage ich das Amt:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
In Barbershops und Nagelstudios wird ausschließlich anlassbezogen - bei Beschwerdelagen - das Hygienekonzept durch das Fachamt Gesundheit überprüft.
Zu 2:
In Barbershops und Nagelstudios wird ausschließlich anlassbezogen - bei Beschwerdelagen - die Unterweisung der Mitarbeiter in die Hygienevorschriften durch das Fachamt Gesundheit überprüft.
Zu 3.a:
Der Betreiber ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb.
Eine Schulung o.ä. ist nicht nachzuweisen.
Zu 3.b:
Der Betreiber ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb.
Eine Schulung o.ä. ist nicht nachzuweisen.
Zu 4:
In Barbershops und Nagelstudios wird ausschließlich anlassbezogen - bei Beschwerdelagen - das Hygienekonzept durch das Fachamt Gesundheit überprüft.
Zu 5:
Es erfolgt ausschließlich eine Gewerbeanmeldung.
Zu 6.a und b:
Entfällt.
Zu 7:
Beschwerdelagen in Altona können beim Fachamt Gesundheit in Altona abgesetzt werden
Zu 8:
Das Fachamt Gesundheit meldet Fehlanzeige.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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