22-0567

Hygieneüberprüfung bei Barbershops und Nagelstudios Kleine Anfrage von Gabriele von Stritzky (CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 04.02.2025 Sozialausschuss Ö 8.2

Sachverhalt

Im Sommer 2024 gab es zahlreiche Berichte über Trichophyton rubrum, den Fadenpilz in Zusammenhang mit der wachsenden Anzahl an Barbershops in den Städten. Im Vergleich zu Friseurläden ist die Tätigkeit im Barbershop kein Ausbildungsberuf und wird nicht von den Kammern überprüft.

 

Auch die Nagelstudios stehen in der Kritik: Bei nicht sachgemäßer Nagelbehandlung, Aufbringung von künstlichen Nägeln oder hygienisch schlechten Zuständen in den Salons können Nagelpilze, Fadenpilze oder Bakterien zu schweren Entzündungen bis hin zur Auflösung des Nagels führen. Für beide Bereiche gibt es keine Ausbildung und somitkeine übergeordnete Überprüfung der Fähigkeiten und Kenntnisse insbesondere der notwendigen Maßnahmen im Bereich Hygiene bei körpernahen Dienstleistungen.

 

Der Pilzerkrankungen verbreitet sich auf sehr vielfältigen Wegen und der Fadenpilz ist mittlerweile der meistverbreitete Hautpilz in Europa. Die Barbershops und die Nagelstudios sollen hier nicht besonders als Verbreitungsorte hervorgehoben werden. Dennoch ist in Anbetracht Verbreitung der verschiedenen Pilz- und bakteriellen Infektionen eine ausreichende Hygiene bei körpernahen Dienstleistungen besonders wichtig.

 

Daher frage ich das Amt:

 

  1. Wer überprüft in welchen Abständen das Vorliegen und die Aktualität eines Hygienekonzepts in Barbershops und Nagelstudios? (Bitte nach Betriebsart aufgliedern, wenn unterschiedlich)
  2. Wer überprüft die Unterweisung der Mitarbeiter in die Hygienevorschriften?
  3. ssen die Mitarbeiter aus Barbershops und Nagelstudios eine bestimmte Schulung vom Hygieneinstitut oder vergleichbaren Einrichtungen nachweisen?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein, warum nicht (im Vergleich zu anderen körpernahen Dienstleistungen)?
  4. Welche Prüfinstanzen und ggf. Prüfintervalle gibt es bei Nagelstudios und Barbershops speziell im Bereich Hygiene?
  5. Durch wen erhalten Barbershops und Nagelstudios die Betriebserlaubnis? Wird das Vorliegen eines Hygienekonzepts hierfür geprüft? Wird der Inhalt des Hygienekonzepts auf Umsetzungsmöglichkeit, Schlüssigkeit und die wichtigsten Hygienevorschriften geprüft?
  6. Was passiert, wenn
    1. kein Hygienekonzept vorliegt oder
    2. das Konzept unzureichend ist
  7. Gibt es eine Meldestelle, wenn der Verdacht besteht, dass es in einem der beiden Betriebsarten hygienische Mängel bzw. bereits eine Infektion stattgefunden hat?
  8. Laut der Hamburg Seite (https://www.hamburg.de/resource/blob/88094/47b3654454d3e111997f26aaf31aff08/d-gef-03-gefahrstoffe-nagelstudios-data.pdf) ist vielen Betreibern von Nagelstudios nicht bewusst, dass sie mit Gefahrstoffen arbeiten, die für Mitarbeiter aber auch für Kunden eine potentielle Gefahr darstellen können. Wer überprüft den korrekten Umgang mit den Gefahrstoffen (Unterweisungen, Aushänge, richtige Lagerung, etc.)?

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

In Barbershops und Nagelstudios wird ausschließlich anlassbezogen - bei Beschwerdelagen - das Hygienekonzept durch das Fachamt Gesundheit überprüft.

 

Zu 2:

In Barbershops und Nagelstudios wird ausschließlich anlassbezogen - bei Beschwerdelagen - die Unterweisung der Mitarbeiter in die Hygienevorschriften durch das Fachamt Gesundheit überprüft.

 

Zu 3.a:

Der Betreiber ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb.

Eine Schulung o.ä. ist nicht nachzuweisen.

 

Zu 3.b:

Der Betreiber ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb.

Eine Schulung o.ä. ist nicht nachzuweisen.

 

Zu 4:

In Barbershops und Nagelstudios wird ausschließlich anlassbezogen - bei Beschwerdelagen -   das Hygienekonzept durch das Fachamt Gesundheit überprüft.

 

Zu 5:

Es erfolgt ausschließlich eine Gewerbeanmeldung.

 

Zu 6.a und b:

Entfällt.

 

Zu 7:

Beschwerdelagen in Altona können beim Fachamt Gesundheit in Altona abgesetzt werden

 

Zu 8:

Das Fachamt Gesundheit meldet Fehlanzeige.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
04.02.2025
Ö 8.2
30.01.2025
Ö 6.6
Anhänge

ohne

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