Hygienestandards in Barbershops Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.07.2025
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 10.07.2025 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-0907.1B beschlossen.
Die Behörde für Gesundheit, Sozialesund Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 25.07.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege hat die Rahmenhygienepläne für Friseure und Barbershops gerade überarbeitet und gibt in dem Rahmen auch Hinweise zur Prävention von Hautpilzerkrankungen. Die Informationen stehen auf Englisch, Arabisch und Türkisch zur Verfügung. Die Betriebe werden darüber von der Berufsgenossenschaft informiert.
Seitens der Sozialbehörde sind derzeit darüber hinaus keine Informationskampagnen geplant.
Zu 2 bis 4:
Ist vom Bezirksamt zu beantworten.
Zu 5:
Die SeuchVO (Hygieneverordnung für übertragbare Erkrankungen) richtet sich primär auf die Prävention der Übertragung von schwerwiegenden Krankheitserregern wie Hepatitis B und C Virus oder HIV und berücksichtigt Tätigkeiten, bei denen die Hautbarriere durchbrochen wird. Auch wenn Mitarbeitende von Barbershops und Nagelstudios keine definierte Berufsausbildung benötigen, unterliegen sie jetzt schon der Hygieneverordnung und sind somit verpflichtet, sich zur Hygiene kundig zu machen, einen Hygieneplan zu erstellen und die Mitarbeitenden dazu zu informieren. Zur Unterstützung stellt die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege entsprechende Rahmenhygienepläne zur Verfügung, die gerade im Hinblick auf die Prävention einer Hautpilzerkrankung aktualisiert wurden.
Im Übrigen siehe Drs. 22/16315 und 23/954.
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Die Bezirksversammlung Altona wird um Kenntnisnahme gebeten.
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