Hygienestandards in Barbershops Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 9.3
In der Drucksache 22-0567 wird auf Nachfrage der CDU mitgeteilt, dass im Bereich körpernaher Dienstleistungen in Nagelstudios und Barber Shops keinerlei Sach- und Fachkunde vorhanden sein muss.
Der hygienische Standard in diesen Betrieben wird nur anlassbezogen bei Beschwerden kontrolliert.
Die meisten Kunden sind nicht in der Lage, Hygienemängel zu erkennen und sie in Bezug auf die eigene Gesundheit zu beurteilen.
Im Gegensatz dazu gibt es vergleichbare Berufsgruppen, die eine zertifizierte Ausbildung benötigen, welche unter anderem die Hygiene und die mit ihrem Fachbereich im Zusammenhang stehenden Krankheiten betreffen – beispielsweise Podologen und Friseure.
Das gesundheitliche Risiko für Kunden bei unsachgemäßer Hygiene ist groß. Neben bakteriellen Erkrankungen oder Mykosen (Pilzerkrankungen) besteht durchaus auch die Gefahr der Übertragung von Viruserkrankungen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:
Das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG sowie die Sozialbehörde gemäß § 27 BezVG werden gemeinsam um Umsetzung folgender Punkte gebeten:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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