Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2021/2022 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG hier: Jugendhilfeausschuss Beschlussempfehlung des Amtes
Der Senat hat im Rahmen seiner Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2021/2022 die Verteilung der Rahmenzuweisungen beschlossen (vgl. § 37 Abs. 3 BezVG).
Gem. § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen (Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen).
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat gemäß § 18 Satz 3 BezVG am 29.01.2021 die Feinspezifizierungsvorschläge des Amtes zu den einzelnen Rahmenzuweisungen an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Haushalts- und Vergabeausschuss überwiesen (Anlagen 1 und 2).
Die Fachausschussberatungen sind für Februar, März und April 2021, die abschließende Beratung im Haushalts- und Vergabeausschuss für den 20.04.2021 und die endgültige Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung für den 22.04.2021 oder stellvertretend durch den Hauptausschuss am 12.05.2021 vorgesehen (siehe Anlage 3).
Anlage 1: Gesamtübersicht der Rahmenzuweisungen 2021/2022 und der jeweils zuständigen Ausschüsse
Anlage 2: Spezifikationstabellen der dem Jugendhilfeausschuss zugeordneten Rahmenzuweisungen
Anlage 3: Terminplanung