Herr Wesselkamp stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigen Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Frau Wolf und Frau Geng berichten von den dem Ausschuss in den letzten Tagen per E-Mail zur Verfügung gestellten Informationen. Auf Nachfragen erläutern sie, dass die Träger*innen der Hilfen zur Erziehung (HzE) weiterhin um regelmäßige Rückmeldungen in Form einer Ampelliste gebeten seien, um so auf auffällige Situationen in Familien aufmerksam machen zu können. Darüber hinaus könne berichtet werden, dass in den vergangenen Wochen und Monaten auch vermehrt Kinder und Jugendliche die telefonischen Angebote der Erziehungsberatungsstellen in Anspruch genommen hätten.
Herr Wesselkamp dankt dem Amt ausdrücklich für die versendente Dankes-Mail an die AG § 78 OKJA (Offene Kinder- und Jugendarbeit) und die AG § 78 HzE. (Hilfen zur Erziehung).
Frau Müller-Möller regt an, darüber nachzudenken, wie die Angebote der Erziehungsberatungen für Kinder und Jugendliche stärker beworben werden könnten.
Frau Geng schlägt vor, die Leitungskräfte in eine der kommenden Sitzungen einzuladen und die Thematik dann weiter zu vertiefen.
Der Ausschuss zeigt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.
Fortsetzung der Beratung vom 03.02.2021.
Beratung siehe TOP 4.1.
Der TOP mit der Drucksache 21-1640.1 (siehe Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Wesselkamp berichtet, dass das beratende Mitglied Frau Miener, die in der MädchenOase tätig sei, heute nicht an der Sitzung teilnehmen könne, aber ausrichten habe lassen, dass Sie mit der Beschlussempfehlung, insbesondere Ziffer 1, einverstanden sei.
Herr Bründel-Zeißler schlägt vor, in Ziffer 1, Satz 1 das Wort „sollen“ durch „müssen“ zu ersetzen.
Mehrere Ausschussmitglieder zeigen sich mit diesem Vorschlag einverstanden.
Frau Wolpert schlägt vor, die Empfehlung aufgrund der Dringlichkeit des Themas direkt an Hauptausschuss zu geben.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss vor dem Hintergrund der Drucksache 21-1640 (siehe TOP 4) einstimmig, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Sozialbehörde wird nach 27 BezVG gebeten, die Bezirksamtsleiterin wird nach 19 BezVG aufgefordert, sich gegenüber der DB Netz AG mit Nachdruck für Folgendes einzusetzen:
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Bitten der CDU-Fraktion neu aufgenommen.
Frau von Stritzky berichtet, dass in der letzten Zeit zunehmend der Alkoholkonsum von Jugendlichen an öffentlichen Plätzen und Orten wahrgenommen werde. Auch sie selbst habe an einem öffentlichen Ort zwei Mädchen mit hartem Alkohol beobachten müssen, die dem äußeren Anschein nach maximal zwölf Jahre alt gewesen sein mochten. Sie habe die Polizei informiert und versucht, die Mädchen anzusprechen – diese seien allerdings weggelaufen. Ihr stellte sich nun die Frage, welche Lösungsansätze es für die Problematik gebe. Ggf. könnten Alkoholtesteinkäufe ein geeignetes Mittel sein.
Frau Geng berichtet, dass Sie sich an das Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS) gewendet habe, da die Zuständigkeit für etwaige Alkoholtestkäufe dort liege. Sie habe die Rückmeldung erhalten, dass seit 2013 ein zwischen der damaligen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und den Bezirksämtern abgestimmtes Konzept zu Testkäufen gelte. Dieses sei allerdings in 2020 in Altona nicht angewandt worden und auch für 2021 gebe es hierzu bisher keine angedachten Termine. Nähere Infos zu dem Konzept seien unter folgendem Link einsehbar:
Frau Faust-Weik-Roßnagel und Frau Müller-Möller heben hervor, dass gerade zu Corona-Zeiten solche Tests besonders sinnvoll sein könnten, auch weil sich Jugendliche aktuell vermehrt in Gruppen an öffentlichen Orten träfen.
Frau Geng sichert zu, die Frage, warum Testeinkäufe aktuell zu Coronazeiten nicht stattfänden, an VS weiterzutragen und dem Ausschuss eine Rückmeldung zukommen zu lassen.
Herr Bründel-Zeißler und Herr Döscher weisen darauf hin, dass die Problematik auch insbesondere in die Aufgabenbereiche der Jugendhilfe falle und auch die aufsuchende Arbeit und die Straßensozialarbeiter*innen gezielt entsprechende Orte ansteuern könnten – auch solche, die außerhalb der eigentlichen Prioritätsgebiete lägen, wie etwa dem Jenischpark.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Empfehlung einstimmig zu.
Herr Vödisch stellt die Ideen des Unterausschusses zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen für die Durchführung des Workshops vor.
Mehrere Ausschussmitglieder loben die bisher angedachte Konzeption.
Auch Frau Wolpert lobt das Konzept. Bezüglich der Finanzierung sei im Zweifel auch die Inanspruchnahme der Mittel der Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksversammlung denkbar. Auf Nachfrage erläutert sie, dass es sich beim angedachten Sonderausschuss zur Science City Bahrenfeld um einen Sonderausschuss der Bezirksversammlung und nicht um einen weiteren Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses handeln werde.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Empfehlung einstimmig zu.
Frau Wolf stellt die Drucksache und die einzelnen Rahmenzuweisungen für den Jugendhilfeausschuss vor.
Herr Berndt gibt zu überlegen, ggf. auch die Vertragszahlungen bezüglich der Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII in den Aufschlüsselungen als eigenen Posten aufzuführen.
Frau Geng erläutert, dass der Ausschuss die genauen Zahlen zu der Vereinbarungen nach § 77 SGB VIII erhalten werde. Die Zahlen in dieser Drucksache und damit später in den Haushaltsplanungen festzuhalten, könne allerdings zur Folge haben, die eigenen Spielräume einzuschränken.
Der TOP wird zur weiteren Beratung einstimmig in den Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten überwiesen.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Frau Geng berichtet, dass in Altona eine zusätzliche temporäre Lerngruppe beim ReBBZ (Regionale Bildungs- und Beratungszentren) in der Bernstorffstraße eingerichtet werden solle. Hierzu werde nun ein Interessbekundungsverfahren (IBV) vorbereitet, dass in eine der kommenden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses eingebracht werde. Im Zuge dessen könne sich dann um die Indikatoren und das Verfahren zum IBV Gedanken gemacht werden, da beim letztmaligen IBV Verbesserungsbedarfe festgestellt worden seien.
Herr Berndt meldet für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses im April oder Mai das Thema Straßensozialarbeit an und bittet, dass dann ein aktueller Sachstand zu der finanziellen, personellen und räumlichen Situation, der aktuellen Arbeit und zu Perspektiven gegeben werde.
Auf Nachfrage verweist Herr Pawletta bezüglich des Themas Krisenhilfe für die Straßensozialarbeit auf den aktuellen Beschluss des Hauptausschusses, der am 28.01.2021 stellvertretend für die Bezirksversammlung gefasst worden sei (Beschlussdrucksache 21-1565.1, siehe Anlage). Gemäß § 27 BezVG müsse die Sozialbehörde innerhalb von sechs Wochen eine Rückmeldung zu dem Beschluss geben. Diese sei bisher noch nicht eingegangen, werde dann aber dem Ausschuss als Mitteilungsdrucksache vorgelegt.
Herr Wesselkamp schlägt vor, dass Thema Krisenhilfe für die Straßensozialarbeit im kommenden Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten zu thematisieren, sofern nicht zeitnah eine entsprechende Rückmeldung der Sozialbehörde eingehe.