21-1640.1

Schreiben Dolle Derns e.V. zur geplanten Erneuerung der Sternbrücke und den hiermit einhergehenden Folgen für das Grundstück der MädchenOase in der Eifflerstraße 5-7 Unter den Mitgliedern des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA) abgestimmter Entwurf für eine Beschlussempfehlung

Sitzungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 03.03.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 4.1

Sachverhalt

Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten (JHA) hat in der Sitzung vom 17.02.2021 auf Basis des von der Herrn Schmidt von der SPD-Fraktion in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03.02.2021 eingereichten Formulierungsvorschlages über eine Beschlussempfehlung bezüglich der im Schreiben vom Dolle Derns e.V. geschilderten Problematik (siehe Drucksache 21-1640) beraten. Der Unterausschuss hatte sich darauf geeinigt, bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.03.2021 intern einen Beschlusstext abzustimmen. Dieser lautet wie folgt:

 

Die Sozialbehörde wird nach 27 BezVG gebeten, die Bezirksamtsleiterin wird nach 19 BezVG aufgefordert, sich gegenüber der DB Netz AG mit Nachdruck für Folgendes einzusetzen:

 

  1. Die im Zusammenhang mit der Erneuerung / Ertüchtigung der Sternbrücke einhergehenden Beeinträchtigungen des Grundstücks der MädchenOase (Eifflerstraße 5-7) sollen unbedingt vermieden werden. Insoweit muss zunächst geprüft werden, ob eine Inanspruchnahme von Teilen des Grundstücks der MädchenOase während der Bauzeit tatsächlich unabdingbar ist. Weitere Alternativen müssen geprüft werden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind detailliert und nachvollziehbar darzulegen.

 

  1. Sollte eine Inanspruchnahme von Grundstücksteilen dennoch erforderlich sein, ist diese auch zeitlich auf das Notwendigste zu beschränken. Dabei ist eine Beeinträchtigung der Nutzbarkeit des Grundstücks über die gesamte vorgesehene Bauzeit von vier Jahren nach Auffassung des Jugendhilfeausschusses Altona weder erforderlich noch sozialräumlich vertretbar.

 

  1. Sollte der Außenbereich der MädchenOase räumlich eingeschränkt werden müssen, ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass das Mobiliar der temporär wegfallenden Außenflächen auf Kosten der DB angemessen zwischengelagert oder an anderer Stelle auf dem Gelände der MädchenOase weitergenutzt werden kann.

 

  1. Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich die Einwirkungen (Lärm, Staub, Baumaterial usw.) der geplanten Baustelle auf die Mädchenoase so gering wie möglich halten. Die MädchenOase ist mindestens sechs Wochen vor jeden weiteren Bauabschnitt / Nutzungsschritt vorab zu informieren.

 

  1. Eine ständige Ansprechbarkeit der Bauleitung durch die Mitarbeiterinnen der Mädchenoase ist sicherzustellen, so dass auf Beschwerden schnell reagiert werden kann.

 

  1. Die DB ist bei einer baustellenbedingt notwendigen Verlagerung des Eingangsbereiches der MädchenOase für die bauliche Umsetzung und den Rückbau zuständig. 

 

  1. Kosten, die der MädchenOase vor und während der Bauphase im Rahmen der Erneuerung / Ertüchtigung der Sternbrücke entstehen, sind von der DB jeweils innerhalb von maximal vier Wochen zu ersetzen.  

 

 

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