Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2021/2022 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG hier: Jugendhilfeausschuss Empfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten
Der Senat hat im Rahmen seiner Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2021/2022 die Verteilung der Rahmenzuweisungen beschlossen (vgl. § 37 Abs. 3 BezVG).
Gem. § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen (Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen).
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat gemäß § 18 Satz 3 BezVG am 29.01.2021 die Feinspezifizierungsvorschläge des Amtes zu den einzelnen Rahmenzuweisungen an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Haushalts- und Vergabeausschuss überwiesen (Anlagen 1 und 2).
Die Fachausschussberatungen sind für Februar, März und April 2021, die abschließende Beratung im Haushalts- und Vergabeausschuss für den 20.04.2021 und die endgültige Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung für den 22.04.2021 oder stellvertretend durch den Hauptausschuss am 12.05.2021 vorgesehen (siehe Anlage 3).
Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einvernehmlich, der Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen zuzustimmen, verbunden mit einem Satz, der auf die grundsätzlich zu geringe Höhe der Rahmenzuweisungen hinweist. Zu letzterem hat Herr Berndt (Fraktion DIE LINKE) einen Formulierungsvorschlag zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses angekündigt.
Anlage 1: Gesamtübersicht der Rahmenzuweisungen 2021/2022 und der jeweils zuständigen Ausschüsse
Anlage 2: Spezifikationstabellen der dem Jugendhilfeausschuss zugeordneten Rahmenzuweisungen
Anlage 3: Terminplanung