Fällung von acht Bäumen im Goldschmidtpark im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis – Baustelleneinrichtung, Befahrung der Parkwege und temporäre Flächenherstellung Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 08.04.2026 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 20.3.2
Im Zuge der Erneuerung der 110-kV-Stromversorgungsleitung durch die Hamburg Energienetze GmbH entlang des Goldschmidtparks ist es erforderlich, den Verkehr während der Bauarbeiten umzuleiten. Eine Verengung der angrenzenden Straßen ist laut Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nicht möglich, sodass die Führung der Baumaßnahme durch den Park alternativlos ist.
Dem Bezirksamt liegt ein Antrag auf Fällung von acht Bäumen gemäß Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) vor (siehe beigefügte Liste). Die Ersatzberechnung nach Anlage der BaumschutzVO ergibt einen Ersatzbedarf von vierzehn großkronigen Bäumen.
Der Bereich der geplanten Baumfällungen grenzt unmittelbar an das Gebiet der sogenannten „Deckelbaumaßnahme“. Es ist daher möglich, dass die geplanten Anpassungen der Parkanlage im Rahmen dieser Maßnahme auch Auswirkungen auf den beantragten Bereich haben. Aus diesem Grund wird angestrebt, für den erforderlichen Baumersatz eine Ausgleichzahlung zu generieren.
Im Rahmen der geplanten Fällgenehmigung werden die Vorgaben des allgemeinen und besonderen Artenschutzes gemäß §§ 39 und 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) berücksichtigt.
Das Bezirksamt bittet um Zustimmung zur beantragten Fällmaßnahme durch die Hamburg Energienetze GmbH, um die Stromversorgung sicherzustellen.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung gebeten.
Fäll-Antrag, Stellungnahme der BVM, Lageplan des Wegeverlaufs und der Baumaßnahme (alle nicht-öffentlich)
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