AfD fordert! Schutz von Wohngebieten durch erleichterte Baumfällungen bei Vegetationsbrandgefahr
Letzte Beratung: 28.04.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 6.10
Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz am 17. Februar 2026 wurde von einem Referenten der Feuerwehr Hamburg das Thema der Vegetationsbrandbekämpfung für Hamburg im Allgemeinen und für Neugraben-Fischbek im Besonderen vorgestellt.
In dem Referat wurden auch Fragen des Stadtteilbeirats Neugraben-Fischbek beantwortet.
Aus dem Referat wurde deutlich, dass es bei Vegetationsbränden in unmittelbarer Nähe zur bewohnten Infrastruktur das potenzielle Risiko besteht, dass Brände auf die angrenzenden Wohngebiete übergreifen.
Die gängige Praxis von Baumfällungen in den Bezirken stellt mitunter ein Problem dar. So können Bäume, die auf Privatgrundstücken stehen und eine Nähe zu Naturflächen aufweisen, das Übergreifen von Feuer auf die Wohnbebauung begünstigen. Die Fällung von derartigem Baumbestand ist insbesondere bei Baumfällungen auf privatem Grund meist schwierig zu realisieren, da die Fällungen eher restriktiv gehandhabt werden. Insoweit gilt es, den Anwendungsbereich in der Baumschutzverordnung „Gefahr für Mensch und Gebäude“, auf den oben genannten zu erweitern, sodass es sowohl bei Fällungen auf öffentlichem Grund als auch bei privaten Fällungen erleichtert wird, diese umzusetzen.
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