Entwurf für den "Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau": Fortschreibung der Vereinbarung zwischen dem Senat und den Bezirken zum Wohnungsneubau Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE
Letzte Beratung: 22.10.2026 Bezirksversammlung Ö 8.7
Derzeit wird eine Neuauflage des „Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau“ durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) mit den Bezirksämtern und den Fachbehörden abgestimmt. Es folgt die externe Behördenabstimmung und ein Senatsbeschluss. Die Vereinbarung wird auch von den Bezirksamtsleitungen und den Vorsitzenden Mitgliedern der Bezirksversammlungen unterschrieben. Sie regelt Verfahrensfragen für die Wohnungsbaupolitik in Hamburg wie u. a. die angestrebten Neubauzahlen, die Inhalte der Wohnungsbauprogramme, Konfliktlösungsmechanismen, Berichte sowie den Förderfonds Bezirke.
Die Bezirksversammlung möge Folgendes beschließen:
Die Bezirksversammlung stimmt der Unterzeichnung des „Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau“ durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung und den Bezirksamtsleiter zu.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Entwurf „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ (nicht-öffentlich)
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