Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Antrag der Abgeordneten Dr. Claus Schülke und Uwe Batenhorst (beide: AfD)
Für das Gebiet östlich/südlich Baron-Voght-Straße, westlich Espenlohweg und nördlich Papenkamp/Hölderlinstraße gilt derzeit der Baustufenplan Groß-Flottbek-Othmarschen nach Maßgabe seiner 4. Änderung sowie – teilweise – die Erhaltungsverordnung vom 25.03.1997 und im Übrigen die BPVO. Für die angrenzenden Areale westlich der Baron-Voght-Straße und südwestlich der Hölderlinstraße hingegen gelten qualifizierte Bebauungspläne (Flottbek 3 und Flottbek 4).
(Auch) für das betroffene Gebiet hat sich eine äußerst rege Bautätigkeit entwickelt, die in nächster Zukunft schon wegen der Rahmenbedingungen (Nullzinspolitik der EZB) noch massiv zunehmen wird. Indessen ist dieses Gebiet, wie sich zeigt, gegen eine daraus resultierende, nachteilige Veränderung seiner städtebaulichen Eigenart und Gestalt durch den geltenden Baustufenplan sowie die BPVO nur ungenügend und durch die Erhaltungsverordnung ebenfalls nur ungenügend und zum Teil überhaupt nicht geschützt. Das bezeichnete Gebiet bedarf daher dringend eines Schutzes in dem Ausmaß, wie er den von den Bebauungsplänen Flottbek 3 und Flottbek 4 erfassten Gebieten gewährt ist. Nur auf diese Weise können künftig seiner Eigenart und Gestalt grob widersprechende Bauvorhaben wie beiderseits des Einmündungsbereichs Müllenhoffweg/Baron-Voght-Straße (umgesetzt), im weiteren westlichen Verlauf des Müllenhoffwegs auf der Nordseite (geplant), im Sohrhof (angeplant) und anderswo zumindest teilweise verhindert werden.
Der Bebauungsplan kann und wird sich an die Festlegungen der beiden benachbarten Bebauungspläne anlehnen können, insbesondere was die Ausweisung von Baufeldern betrifft.
Zur Sicherung der Planung für den künftigen Bereich bedarf es zugleich einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB.
Der Planungsausschuss wird gebeten, der Bezirksversammlung den folgenden Antrag zu empfehlen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung Flottbek 5 für das Gebiet zwischen Baron-Voght-Straße, Espenlohweg, Sohrhofkamp, Rilkeweg, Stockkamp und Papenkamp (Bezirk Altona Ortsteil 217) zu beschließen und eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB anzuordnen.