Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Frau Ferber und Frau Pockrand (beide Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) stellen den aktuellen Sachstand der vorbereitenden Untersuchung und der Rahmenplanung Diebsteich anhand einer Präsentation (siehe Anlage) vor. Darüber hinaus erklären sie Folgendes:
Herr Sülberg merkt an, es seien verschiedene Verkehrsbelange vorgestellt worden. Die Abwicklung der unterschiedlichen Verkehre, die geplante Anzahl des Autoverkehrs in der Waidmannstraße, die Vorstellungen der Bürger zum Radverkehr, die genau Radverkehrsplanung und ein mögliches CarSharing seien jedoch noch unklar.
Herr Werner bittet, die Präsentation an den Ausschuss zu übermitteln.
[Nachtrag zu Protokoll: Der Ausschuss hat die Präsentation am 21.03.2019 per E-Mail erhalten.]
Herr Hielscher stellt fest, dass die bestehenden Sportflächen zwar eine Qualitätssteigerung erführen, jedoch die Bedarfe an Sportflächen durch Projekte wie dem Fernbahnhof Diebsteich und dem Holstenquartier stiegen. Der Maßstab an Flächen dürfe nicht weniger werden. Er bittet, im weiteren Verfahren eine Flächenbilanz vorzulegen. Für diese sei zu beachten, dass bei dem Stadion Teilflächen für die Tribüne und ähnlichem dem Breitensport nicht zugerechnet werden könnten.
Der Kauf der Thyssenkrupp Fläche durch die Stadt sei überraschend gewesen. Fraglich sei, ob noch weitere wenig genutzte Gewerbebetriebe oder Wohnhäuser vorhanden seien.
Herr Gerdelmann erklärt, die bisherige Fläche des Stadions von Altona 93 solle für den Wohnungsbau freigezogen werden. Dafür gebe es einen Vertrag mit einem Zeitplan. Das Stadion unverändert am Diebsteich zu ersetzen sei möglicherweise nicht mehr zeitgemäß. Es bestehe die Möglichkeit, auch andere Sportnutzungen mitzudenken und eine Tauglichkeit des Stadions über Altona 93 hinaus vorzusehen. Diese Frage befinde sich derzeit im Findungsprozess.
Kosten und Ertrag würden nicht parzellenscharf sondern in einer Gesamtsicht betrachtet werden. Nach Abschluss der Rahmenplanung sei eine gesamtwirtschaftliche Bilanz denkbar.
Es gebe keine Sperre der BSW im Zusammenhang mit der Vergabe von Grundstücken. Vielmehr handle es sich um eine Verabredung mit beispielsweise dem Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung (WSB) und dem Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung (LP), um eventuelle Begehrlichkeiten zurückzustellen. Einen konkreten Zeitraum für diese Verabredung gebe es nicht.
In den Untersuchungen zu einer möglichen S32-Anbindung werde derzeit eine Ausfädelung hinter dem Bahnhof Holstenstraße geprüft.
Herr Szczesny weist daraufhin, dass es westlich vom Bahnhof einen Gefahrenbetrieb gebe.
Des Weiteren sei der betrachtete Raum zu kleinteilig. Überörtliche Themen seien zu wenig berücksichtigt worden. Der Fernbahnhof solle sowohl Gäste aufnehmen als auch dem Gebiet gerecht werden. Eimsbüttel sei schlecht angeschlossen, obwohl von dort Verkehrsströme zu erwarten seien. Aspekte wie die Science City Bahrenfeld oder eine mögliche S-Bahn nach Lurup seien nicht berücksichtigt worden. Die mögliche U5 nach Lurup sei eher ungünstig, eine S-Bahn Anbindung sei besser.
Verschiedene Ausschussmitglieder weisen darauf hin, dass die anstehende Wahl zur Bezirksversammlung im vorgestellten Zeitplan nicht berücksichtigt worden sei. Bis Mai sei der Planungsausschuss nicht sprechfähig. Mitte Mai direkt vor der Wahl sei es schwierig, eine Stellungnahme abzugeben. Es sei noch nicht sicher, ob im Juni eine Sitzung des Hauptausschusses stattfinde. Es wird angeregt, den Zeitplan um diesen Aspekt zu überarbeiten.
Vertagt aus der Sitzung vom 20.02.2019. Beratungsbedarf der CDU-Fraktion.
Herr Komossa (GMA, Gesellschaft für Markt und Absatzwirtschaft mbH) stellt das Nahversorgungskonzept und die Anregungen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange anhand einer Präsentation (siehe Anlage) vor.
Das Elbe-Einkaufszentrum (EEZ) sei nicht analysiert worden, da es sich nicht um einen Nahversorger handle. Als Wettbewerber für Rissen sei in diesem Zusammenhang der Famila in Wedel relevanter.
Frau Kouptsidis merkt an, dass in Rissen zwei Flächen mit Ausbreitungspotenzial bereits belegt und damit ungeeignet seien. Logischer Schluss sei es, im Bereich des Zentrums Wedeler Platz nach Potenzialen zu suchen.
Frau Göller-Meier wirft ein, das Nahversorgungszentrum im Bereich des Holstenquartiers werde mit der BSW abgestimmt.
Herr Adrian merkt an, dass im Hinblick auf das Magistralenkonzept zukünftig von eingeschossigen Supermärkten an den Magistralen abzusehen sei. Das Nahversorgungskonzept diene als Basis, um besser Entscheidungen treffen zu können.
Herr Klanck führt aus, das Nahversorgungskonzept dürfe nicht als feste Richtschnur verstanden werden. Insbesondere in Altona handle es sich aufgrund der anstehenden Großprojekte um einen dynamischen Prozess. Es sei weniger ein Konzept, sondern vielmehr eine Grundlage, einzelne Pläne zu entwickeln.
Herr Szczesny moniert, im Rugenbarg nenne das Konzept Flächen, die vom Bebauungsplan als Verkaufsflächen ausgeschlossen seien. Das EEZ habe vor Monaten darauf hingewiesen, dass Flächen zur Erweiterung benötigt werden würden. Diese werde im Nahversorgungskonzept nicht untersucht.
Dieses erinnere an Planwirtschaft und beeinträchtige mögliche Einzelfallentscheidungen. Es bestehe die Gefahr, gute Ideen abzulehnen, weil sie nicht im Konzept stünden. Diese Kritikpunkte bezögen sich nicht auf großflächige Nachversorger. Aus dem Konzept gehe nicht deutlich genug hervor, dass das Gutachten nur für großflächige Nahversorger ab 800 m2 gelte.
Herr Conrad erklärt, das Amt werde das Eingangsstatement prüfen und noch klarer darauf hinweisen, dass Nahversorger unter 800m2 nicht betroffen seien. Es sei wichtig, das Nahversorgungskonzept zu aktualisieren, da sich Zentren im Verlauf der Jahre veränderten.
Es sei festgestellt worden, dass geltendes Planrecht teilweise veraltet sei.
Ein weiterer Vertreter von GMA stellt fest, der Bund habe vorgegeben, bundesweit Nahversorgungskonzepte zu erarbeiten. Es handle sich um ein Steuerungsinstrument für großflächige Nahversorger ab 800m2. Das Konzept sei auch ein wichtiges Argument, um ungewünschte Vorhaben ablehnen zu können. Wenn es zu einem Streit vor Gericht komme, werde das Konzept immer häufiger von Richtern abgefordert.
Frau Benkert bittet, die Präsentation an den Ausschuss zu übermitteln.
[Nachtrag zu Protokoll: Der Ausschuss hat die Präsentation am 21.03.2019 per E-Mail erhalten.]
Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung mit der zugesicherten Ergänzung des Amtes einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von CDU, DIE LINKE und FDP sowie einer Stimme aus der SPD-Fraktion zu.
Herr Strate berichtet, das Thema sei bereits in der Sprechersitzung am 20.02.2019 beraten worden. Die Sprecher hätten um die Vorlage des Amtes gebeten.
Herr Kaeser erklärt, die SPD-Fraktion wolle in der Fraktionssitzung am 21.03.2019 über das Thema beraten.
Herr Szczesny regt an, die Drucksache ohne Votum an die Bezirksversammlung am 28.03.2019 zu überweisen. Ein Beschluss der Bezirksversammlung habe mehr Gewicht. Die SPD-Fraktion könne dann noch über das Thema beraten.
Er dankt dem Amt für die Vorlage und weist auf einen Fehler in der dritten Gestaltungsrichtlinie hin. „Normal Null“ sei nicht die richtige Angabe.
Frau Göller-Meier sichert zu, die Angabe anzupassen.
Die Siedlergemeinschaft Senator-Paul-Neumann Siedlung habe gebeten, sensibler auf das Anliegen bei Bauanträgen hinzuweisen. Eine rückwärtige Bebauung sei derzeit aufgrund der Entwässerungsproblematik nicht denkbar. Von einem Bebauungsplanverfahren solle wegen dieses Problems abgesehen werden.
Frau Frauenlob wirft ein, das Entwässerungskonzept sei noch nicht abgestimmt. 2005 sei bereits ein Bebauungsplanverfahren begonnen jedoch später wieder aufgehoben worden, da das Problem der Entwässerung nicht lösbar gewesen sei.
Herr Adrian weist darauf hin, dass es sich um ein altes Thema handle. Eine zu enge Bebauung sei nicht gewünscht.
Eine Vertreterin der Siedlergemeinschaft Senator-Paul-Neumann Siedlung erklärt, es gebe Begehrlichkeiten, alte Häuser abzureißen und neu zu bauen. Der Charakter der Siedlung solle gewahrt werden. Die Hinterbebauung stehe nicht im Fokus. Die Siedlergemeinschaft bemühe sich Neubewohner und -eigentümer zu integrieren.
Herr Strate bittet, dass ein Vertreter des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes das Entwässerungskonzept vorstelle.
Der Planungsausschuss vertagt die Drucksache 20-5698 mit der angekündigten Anpassung einvernehmlich bis zur Vorstellung des Entwässerungsproblems durch einen Vertreter des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes.
Die Drucksache 20-5706 (siehe Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Wunsch der AfD-Gruppe neu aufgenommen.
Herr Dr. Schülke stellt den Antrag vor. Die umliegenden Gebiete seien durch die Bebauungspläne Flottbek 3 und 4 gut geschützt. Daran könne sich ein Bebauungsplan für die betroffene Fläche anschließen. In dem Bereich gebe es eine rege Bautätigkeit, die durch einen Bebauungsplan in geordnete Bahnen gelenkt werden könne. Bauvorhaben wie an der Ecke Baron-Voght-Straße könnten so zukünftig möglicherweise verhindert werden. Der Charakter der Siedlung beginne bereits sich zu verändern. Die eingezeichnete Fläche könne auch nach Osten erweitert werden.
Herr Conrad führt aus, dass Anliegen von Herrn Dr. Schülke sei verständlich. Der südliche Teil des Gebiets werde bereits durch eine städtebauliche Erhaltungsverordnung geschützt. Bei einem Bebauungsplanverfahren bestehe die Gefahr, dass die zu beteiligenden Behörden mehr Wohnbebauung fordern könnten. Mit dem bestehenden Baurecht sei der Schutz des Charakters des Gebiets möglich. Das angeführte Beispiel an der Ecke Baron-Voght-Straße sei eine Entscheidung des Bauausschusses gewesen.
Herr Szczesny erklärt, trotz der beschriebenen Gefahr könne ein Versuch unternommen werden. Der nördliche Teil des Gebiets sei weniger stark geschützt. Das Amt könne in einem Gespräch mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) klären, ob ein Bebauungsplan getragen würde, der den Bestand festschreibe und nur wenig zusätzliche Wohnbebauung zulasse. Wenn jetzt ein Bebauungsplanverfahren begonnen werde, könne die BSW dem Bezirksamt möglichweise eine Weisung erteilen, mehr Wohnunsgbebauung vorzusehen.
Die Instrumente der Zurückstellung und der Veränderungssperre sollten erst genutzt werden, wenn ungewünschte Anträge vorlägen. Die drei Jahre Schutz, die diese Instrumente beinhalteten, sollten optimal genutzt werden. Des Weiteren fehle im Antrag die Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens, den Bestand zu sichern.
Herr Dr. Schülke signalisiert seine Zustimmung zu Herrn Szczesnys Vorschlag.
Herr Strate erklärt, dass der Antrag auf Wiedervorlage gelegt werde, bis die Gespräche mit den in einem Bebauungsplanverfahren zu beteiligenden Fachbehörden geführt seien.
Der Ausschuss beschließt im Einvernehmen, die Drucksache 20-5706 erneut im Ausschuss zu behandeln, sobald das Amt Gespräche mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und den anderen zu beteiligenden Behörden geführt hat.
Herr Capar meldet die Drucksache 20-5428.1 als ordentlichen TOP für die Sitzung des Bauausschusses am 26.03.2019 an.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Dr. Schülke meldet das Thema „Bahrio 68 - Brief von Frau Dr. Melzer" für die Sitzung des Ältestenrats am 25.03.2019 an.