Quartier Iserbrook Leitlinien für den Erhalt der charakteristischen Siedlungsstruktur Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 20.03.2019 Planungsausschuss Ö 4
Das Wohnquartier Iserbrook ist geprägt durch eine kleinmaßstäbliche Bebauung und besticht durch seine einheitliche Ausprägung, welche charakteristisch für die historische Entstehung von Siedlungsquartieren im Zeitraum von 1925 bis 1950 ist. Der Charakter und die Qualität solcher Siedlungsquartiere werden entscheidend durch ein einheitliches gestalterisches Leitbild bestimmt. Durch Um- und Neubaumaßnahmen können Problemlagen entstehen die im Ergebnis zu einer Minderung dieser vorhandenen Stadtbildqualität führen können.
Das Quartier Iserbrook, Gemarkung Dockenhuden, erstreckt nördlich der Sülldorfer Landstraße bis zum Wisserweg und wird in östlicher Richtung von der Schenefelder Landstraße sowie im Westen von der Straße Lütt Iserbrook begrenzt (Anlage 1). Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass durch ortsuntypische Neu- und Umbauvorhaben langfristig die Qualität und Einheitlichkeit des Quartiers zu verschwinden droht. Die nachfolgenden Gestaltungsleitlinien sollen dazu dienen vorhandene Qualitäten zu bewahren, in dem sich zukünftige Neu- und Umbaumaßnahmen gestalterisch in die bestehenden Strukturen einfügen und somit nachteilige Entwicklungen verhindert werden.
Eine Entwicklung der hinteren Grundstücksteile der zum Teil langgestreckten Grundstücke durch den Neubau quartierstypischer Wohnhäuser soll auch auf Basis dieser Gestaltungsleitlinien im Rahmen des geltenden Planrechts möglich sein.
Innerhalb der Quartiergrenzen (Anlage 1) gelten zur Zeit drei unterschiedliche Bebauungspläne, welche Ausweisungen in unterschiedlicher Detailierungstiefe enthalten:
Übergreifend werden deshalb folgende nachstehende gestalterischen Anforderungen als identitätsprägend für das Quartier eingestuft:
Um sicherzustellen, dass diese Stadtbildqualität und der Charakter des Quartiers Iserbrook auch zukünftig bewahrt wird, wird das Bezirksamt aufgefordert, im Rahmen der Prüfung von Baugenehmigungs- sowie Vorbescheidsverfahren innerhalb des Quartiersgebiets die vorstehenden Gestaltungsrichtlinien, soweit es rechtlich möglich ist, zu berücksichtigen und in Gesprächen mit den Antragstellern darauf hinzuwirken, dass diese zur Umsetzung kommen.
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