21-3267

Eine Toilettenanlage für den Bornpark am Helmut-Schack-See Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.05.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
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14.09.2022
12.09.2022
06.09.2022
25.08.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.05.2022 anliegende Drucksache 21-3139B beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)  hat unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit Schreiben vom 06.07.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Im Falle einer erfolgreichen Prüfung durch das Bezirksamt Altona wäre neben der Finanzierbarkeit auch das Betriebskonzept für eine öffentliche Toilette am Standort Bornpark seitens der BUKEA fachlich zu prüfen.

 

Die der BUKEA für Baumaßnahmen, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Toiletten durch die SRH zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind vollständig gebunden. Unabhängig von den für die Errichtung zusätzlicher Anlagen erforderlichen investiven Ermächtigungen wäre die Übernahme zusätzlicher Anlagen durch die BUKEA und die SRH grundsätzlich nur möglich, wenn zusätzliche Haushaltsermächtigungen als strukturelle Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden könnten oder auf andere Standorte im Bezirksbereich verzichtet werden könnte.

 

Um Fehlnutzungen und Vandalismus zu den Öffnungszeiten der Toilettenanlage zu minimieren sowie Angsträume zu vermeiden, wäre aus Sicht der BUKEA nur eine Kiosk-WC-Anlage im Umfeld des Helmuth-Schack-Sees aus fachlicher Sicht tragbar, in der es eine höhere soziale Kontrolle durch das anwesende Kiosk-Personal gibt. Eine permanent unbetreute Anlage wäre für den Standort nicht geeignet.

 

Kiosk-WC-Anlagen sind ein Sammelbegriff insbesondere für Kioske, Eiscafés, Cafés, kleine Imbisse, in denen der Betrieb der im Gebäude befindlichen öffentlichen Toilette Bestandteil der Kiosk-Pacht / des zugrundeliegenden Gewerbemietvertrages ist. Für die Freie und Hansestadt Hamburg sind diese ohne strukturelle Betriebskosten zu realisieren, sofern der Kioskbetrieb sichergestellt werden kann.

 

Der im Bornpark bislang vorhandene Kiosk ist wie in der Drucksache dargestellt zweimal abgebrannt und es hat sich daraufhin kein neuer Betreiber / keine neue Betreiberin finden lassen.

 

Selbst wenn es der BUKEA gelingen sollte, zusätzliche Ermächtigungen einzuwerben, um weitere Toilettenanlagen zu realisieren, erscheint der erfolgreiche Betrieb eines Kiosk-WC im Bornpark nicht möglich.

 

Die BUKEA sieht daher keine Möglichkeit, der Beschlussempfehlung zu folgen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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