21-3267.1

Eine Toilettenanlage für den Bornpark am Helmut-Schack-See Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.05.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 06.12.2022 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 7

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.05.2022 anliegende Drucksache 21-3139B beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)  hat unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit Schreiben vom 06.07.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Im Falle einer erfolgreichen Prüfung durch das Bezirksamt Altona wäre neben der Finanzierbarkeit auch das Betriebskonzept für eine öffentliche Toilette am Standort Bornpark seitens der BUKEA fachlich zu prüfen.

 

Die der BUKEA für Baumaßnahmen, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Toiletten durch die SRH zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind vollständig gebunden. Unabhängig von den für die Errichtung zusätzlicher Anlagen erforderlichen investiven Ermächtigungen wäre die Übernahme zusätzlicher Anlagen durch die BUKEA und die SRH grundsätzlich nur möglich, wenn zusätzliche Haushaltsermächtigungen als strukturelle Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden könnten oder auf andere Standorte im Bezirksbereich verzichtet werden könnte.

 

Um Fehlnutzungen und Vandalismus zu den Öffnungszeiten der Toilettenanlage zu minimieren sowie Angsträume zu vermeiden, wäre aus Sicht der BUKEA nur eine Kiosk-WC-Anlage im Umfeld des Helmuth-Schack-Sees aus fachlicher Sicht tragbar, in der es eine höhere soziale Kontrolle durch das anwesende Kiosk-Personal gibt. Eine permanent unbetreute Anlage wäre für den Standort nicht geeignet.

 

Kiosk-WC-Anlagen sind ein Sammelbegriff insbesondere für Kioske, Eiscafés, Cafés, kleine Imbisse, in denen der Betrieb der im Gebäude befindlichen öffentlichen Toilette Bestandteil der Kiosk-Pacht / des zugrundeliegenden Gewerbemietvertrages ist. Für die Freie und Hansestadt Hamburg sind diese ohne strukturelle Betriebskosten zu realisieren, sofern der Kioskbetrieb sichergestellt werden kann.

 

Der im Bornpark bislang vorhandene Kiosk ist wie in der Drucksache dargestellt zweimal abgebrannt und es hat sich daraufhin kein neuer Betreiber / keine neue Betreiberin finden lassen.

 

Selbst wenn es der BUKEA gelingen sollte, zusätzliche Ermächtigungen einzuwerben, um weitere Toilettenanlagen zu realisieren, erscheint der erfolgreiche Betrieb eines Kiosk-WC im Bornpark nicht möglich.

 

Die BUKEA sieht daher keine Möglichkeit, der Beschlussempfehlung zu folgen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 08.09.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Der Bau, die Unterhaltung und der Betrieb von öffentlichen Toiletten fallen seit dem 1.1.2017 in die alleinige Zuständigkeit der BUKEA und der Stadtreinigung Hamburg (SRH).

Einhergehend mit der Rechtsposition verfügt das Bezirksamt über keine Ressourcen für Errichtung und Betrieb eines öffentlichen WCs, unabhängig von der Fragestellung ob selbst verbunden mit einer Kiosk-Lösung, ein öffentliches WC dort wirtschaftlich betreibbar wäre.

Vor diesem Hintergrund hat das Bezirksamt Altona, hier die Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung, den Betrieb einer öffentlichen Toilette am Helmut-Schack-See bei der Stadtreinigung Hamburg angemeldet, die Investitionskosten könnten zu einem erheblichen Teil aus RISE-Mitteln getragen werden. Die Stadtreinigung Hamburg prüft den Bedarf an diesem Ort. Zudem hat das Bezirksamt Altona am 28.07.2022 ein Vorgespräch mit den Wohnungsbaugesellschaften SAGA, altoba und BVE hinsichtlich einer möglichen Kostenbeteiligung bei den Betriebsmitteln geführt, bei dem auch die Bezirksamtsleiterin anwesend war. Das mögliche Szenario wäre ein Betrieb in den warmen Monaten, da dort die Frequentierung größer als in den kalten Monaten wäre und zugleich die jährlichen Betriebskosten von sonst ca. 40.000 € erheblich gesenkt werden könnten. Ein weiteres Gespräch mit den Wohnungsbaugesellschaften ist für Oktober anvisiert.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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