Das Flaßbargmoor darf nicht schon wieder vergessen werden! Jetzt als Naturdenkmal ausweisen. Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.05.2021
Letzte Beratung: 07.09.2021 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 12.19
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.05.2021 anliegende Drucksache 21-1711.1 beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat unter Beteiligung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) mit Schreiben vom 15.07.2021 wie folgt Stellung genommen:
Grundsätzlich bestätigt die BUKEA, wie schon in der Beantwortung der Beschlussempfehlung der Bezirksversammlung Altona von Ende 2019 (Drs. 21-0466), dass das Flaßbargmoor als besonders geschütztes und schützenswertes Biotop und als Relikt der Osdorfer Moore mittelfristig als Naturdenkmal ausgewiesen werden soll.
Für die Ausweisung des Flaßbargmoores als Naturdenkmal müssen allerdings die Planungsprozesse für die endgültige Trassenplanung der S32 abgewartet werden. Wie in der Drucksache 21/18875 beschrieben, wird eine vertiefte Betrachtung der Trassenplanung für die S32 sowie in diesem Zusammenhang auch der Belange des Flaßbargmoores in den weiteren Planungsprozessen erfolgen. Diese Prozesse sind durch den für die S32 verantwortlichen Realisierungsträger durchzuführen, der derzeit noch auszuwählen ist. Eine Entscheidung hierzu befindet sich aktuell in Vorbereitung.
Für das geplante Naturdenkmal Flaßbargmoor liegt eine vorläufige Gebietsabgrenzung vor. Diese umfasst zum großen Teil städtische Flächen, aber auch Flächen in Privateigentum. Die Voraussetzungen für die Anwendung des städtischen Vorkaufsrechtes liegen hier nicht vor, da dieses nur in bestehenden Schutzgebieten greift. Ob parallel zum Unterschutzstellungsverfahren oder nach der Unterschutzstellung des Flaßbargmoores als Naturdenkmal ein öffentlicher Grunderwerb, auch unter Anwendung des städtischen Vorkaufsrechts erfolgen kann, muss geprüft werden.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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