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Bürgerbegehren „Verkehrsberuhigte Schanze“ Hier: Anzeige des Bürgerbegehrens und Mitteilung über die Zulässigkeit Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Ö 10.47

Sachverhalt

Am 11.09.2026 ist beim Bezirksamt Altona das Bürgerbegehren „Verkehrsberuhigte Schanze“ angezeigt worden. Das Bürgerbegehren hat folgenden Text:

„Sind Sie dafür, dass binnen 12 Monaten nach Abschluss des Bürgerentscheidverfahrens durch das Aufstellen des Verkehrszeichens 244. f in den Straßen Schulterblatt (Hausnummer 1-83), Schanzenstraße (Hausnummer 1-103), Juliusstraße (Hausnummer 15-42), Lerchenstraße (Hausnummer 105-116), Kampstraße, Ludwigstraße und Susannenstraße Fahrradstraßen sowie durch das Aufstellen der Verkehrszeichen 2421 & 1022-10 in der Bartelsstraße und Rosenhofstraße Fußgängerzonen mit dem Zusatz „Fahrrad frei" angeordnet werden und der motorisierte Individualverkehr in diesen Straßen ausgeschlossen wird, ausgenommen Einsatzfahrzeuge, Lieferverkehr und Zufahrt zu privaten Stellplätzen?"

Das Bezirksamt Altona hat den Vertrauenspersonen mit Bescheid vom 16.09.2026 den Eingang der Anzeige des Bürgerbegehrens bestätigt und mit Bescheid vom 18.09.2026 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mitgeteilt.

Das Bürgerbegehren mit diesem Inhalt ist als unverbindliche Fragestellung zulässig. Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 BezAbstDurchVO ist im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids die entsprechende Vorlage vom Bezirksamt in Form einer Empfehlung in entsprechender Anwendung von § 27 BezVG an die jeweils zuständige Fachbehörde zu leiten.

Das Bürgerbegehren kommt zustande, wenn es innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige von drei Prozent der zur Bezirksversammlung Altona Wahlberechtigten unterstützt wird (§ 32 Abs. 3 BezVG).

Die Unterstützungsfrist gemäß § 3 Abs. 1 BezAbstDurchfG beginnt am 11.09.2026 und endet am 11.03.2027. Die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften beträgt 6.135. Sie wird gem. § 3 Abs. 5 BezAbstDurchfG auf Grundlage der Zahl der Wahlberechtigten zur letzten Wahl der Bezirksversammlung Altona am 09.06.2024 ermittelt. Dies waren 204.504 Wahlberechtigte.

Nach Abgabe von einem Drittel der insgesamt geforderten Unterschriften darf mindestens bis zur Feststellung des Zustandekommens eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht begonnen werden, sofern das Bürgerbegehren zulässig ist (§ 32 Abs. 5 BezVG).

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.09.2026
Ö 10.47
Lokalisation Beta
Schanzenstraße Juliusstraße Susannenstraße Kampstraße Rosenhofstraße Lerchenstraße Ludwigstraße Schulterblatt Bartelsstraße

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Themen Beta
Straßenverkehr

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