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Anzeige und Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „SOS-Mühlenkampkanal“ – Der Mühlenkampkanal soll umgrünt und Erholungsgewässer bleiben

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Am 25.07.2017 wurde das o.g. Bürgerbegehren angezeigt.


Das Bürgerbegehren hat folgenden Text:

Sind Sie dafür,

-          dass der Mühlenkampkanal als Nebenarm der Alster Erholungsgewässer bleibt und daher die Uferzone wie im Bebauungsplan Winterhude 18 festgesetzt von Bebauung freigehalten wird und

-          dass der Entwurf des Bebauungsplans Winterhude 23, der eine Uferbebauung mit deutlicher Nachverdichtung auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 16 vorsieht, und damit den Verlust eines wesentlichen Teils der Grünfläche zwischen den 13-geschossigen Hochhäusern und dem Mühlenkampkanal durch Bebauung bis an das Ufer mit Verschattung und Lärm, nicht wirksam wird?“

 

Die Unterstützungsfrist gemäß § 3 Abs. 1 BezAbstDurchfG beginnt am 25.07.2017 und endet am 25.01.2018. Die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften beträgt 7.115. Sie wird gem. § 3 Abs. 5 BezAbstDurchfG auf Grundlage der Zahl der Wahlberechtigten zur letzten Wahl der Bezirksversammlung Hamburg-Nord am 25.05.2014 ermittelt. Dies waren 237.136 Wahlberechtigte.

 

Das Bürgerbegehren ist gemäß § 4 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz (BezAbstDurchfG) zulässig und verbindlich.

 

Nach § 6 Absatz 2 Satz 1 der Bezirksabstimmungsdurchführungsverordnung (BezAbstDurchfVO) ist ein Bürgerbegehren zulässig, wenn die Fragestellung eine Angelegenheit betrifft, in der die Bezirksversammlung Beschlüsse fassen kann. Es ist verbindlich, wenn die Fragestellung eine Angelegenheit betrifft, die für den Bezirk von Bedeutung ist und deren Erledigung in bezirkliche Zuständigkeit fällt (§ 6 Absatz 3 Satz 1 BezAbstDurchfVO).

 

Beides ist der Fall, da die Fragestellung die Zulässigkeit von baurechtlichen Nutzungen auf Bezirksgebiet betrifft, deren Genehmigung in die bezirkliche Zuständigkeit fällt und hinsichtlich derer die Bezirksversammlung Beschlüsse fassen darf.

 

Die Sperrwirkung nach § 5 BezAbstDurchfG tritt erst ein, wenn ein Drittel der für das Zustandekommen erforderlichen gültigen Unterschriften vorliegen. Dies sind 2.372 Unterschriften.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Unterschriftenliste