Bezirksversammlungen an der Evaluation des Bezirksverwaltungsgesetzes beteiligen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.09.2021
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.09.2021 anliegende Drucksache 21-9063B beschlossen.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat mit Schreiben vom 27.10.2021 wie folgt Stellung genommen:
BV Wandsbek, Beschl. HA v. 13.09.21 (Eingang 20.09.21 - T. für Stn. 20.10.21)
BV Hamburg-Mitte, Beschl. v. 16.09.21 (Eingang 28.09.21 - T. für Stn. 29.10.21)
BV Altona, Beschl. v. 30.09.21 (Eingang 11.10.21 - T. für Stn. 22.11.21)
Vorgenannte Bezirksversammlungen haben im Wesentlichen gleichlautende Empfehlungen nach § 27 BezVG beschlossen.
Stellungnahme:
Zu 1:
Das Bezirksamt Hamburg-Nord arbeitet an der Bereitstellung einer geeigneten Software.
Zu 2:
Am 05.08.21 forderte die BWFGB die Bezirksämter auf, ihr über die Anwendung des § 13 Absätze 3 bis 5 BezVG und die damit gemachten Erfahrungen zu berichten. Über die Einbindung der Bezirksversammlungen bzw. ihrer Vorsitzenden wurde vor Ort entschieden. Die Abfrageergebnisse wurden der Präsidentin der Bürgerschaft mit Schreiben vom 28.09.21 übermittelt.
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Die Bezirksversammlung Altona wird um Kenntnisnahme gebeten.