Bezirksversammlungen an der Evaluation des Bezirksverwaltungsgesetzes beteiligen Beschluss des Hauptausschusses vom 13.09.2021 (Drs. 21-3887)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Vor diesem Hintergrund beschließt der Hauptausschuss, in Vertretung der Bezirksversammlung, die zuständige Fachbehörde und die Bezirksämter zu bitten,
1. kurzfristig den Bezirksversammlungen zu ermöglichen, Online- und Hybridsitzungen mit hierfür geeigneter Software (mit Serverstandorten im Geltungsbereich der DSGVO) durchzuführen. Als geeignete Software wird insbesondere Zoom angesehen, welche auch durch die Hamburgische Bürgerschaft genutzt wird, Skype ist hierfür offensichtlich ungeeignet;
2. die Bezirksversammlungen am Evalutionsprozess zu beteiligen, diese anzuhören und
über den Sachstand zu informieren.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Das Bezirksamt Hamburg-Nord arbeitet an der Bereitstellung einer geeigneten Software.
Zu 2.:
Am 05.08.21 forderte die BWFGB die Bezirksämter auf, ihr über die Anwendung des § 13 Absätze 3 bis 5 BezVG und die damit gemachten Erfahrungen berichten. Über die Einbindung der Bezirksversammlungen bzw. ihrer Vorsitzenden wurde vor Ort entschieden. Die Abfrageergebnisse wurden der Präsidentin der Bürgerschaft mit Schreiben vom 28.09.21 übermittelt.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n