Bezirksversammlungen an der Evaluation des Bezirksverwaltungsgesetzes beteiligen
Letzte Beratung: 10.02.2022 Hauptausschuss Ö 3
Drs. 21-1116
Beschluss:
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksamtsleitung setzt sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür ein, die Bezirksversammlungen am Evaluationsprozess zu beteiligen, diese anzuhören und über den Sachstand zu informieren.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Ebenso wie die BVen HH-Mitte, Altona und Wandsbek empfiehlt die BV Bergedorf
"..die Bezirksversammlungen am Evaluationsprozess zu beteiligen, diese anzuhören und über den Sachstand zu informieren.".
Zu dieser Empfehlung sollte wie gegenüber den Empfehlungen der BVen HH-Mitte, Altona und Wandsbek Stellung genommen werden:
Am 05.08.21 forderte die BWFGB die Bezirksämter auf, ihr über die Anwendung des § 13 Absätze 3 bis 5 BezVG und die damit gemachten Erfahrungen berichten. Über die Einbindung der Bezirksversammlungen bzw. ihrer Vorsitzenden wurde vor Ort entschieden. Die Abfrageergebnisse wurden der Präsidentin der Bürgerschaft mit Schreiben vom 28.09.21 übermittelt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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