Bezirksversammlungen an der Evaluation des Bezirksverwaltungsgesetzes beteiligen
Antrag der BAbg. Kramer und SPD-Fraktion
der BAbg. Rüssau und Grüne-Fraktion
des BAbg. Jacobsen, Meyns und FDP-Fraktion
Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 27.01.2021 ein Zweites Gesetz zur Erleichterung der bezirklichen Gremienarbeit anlässlich der COVID-19-Pandemie beschlossen (Drucksache 22/2838). Dabei wurde auch beschlossen, die Anwendung des § 13 Absätze 3 bis 5 des Bezirksverwaltungsgesetzes zu evaluieren.
Die zuständige Bezirksaufsichtsbehörde hat zwischenzeitlich mit der Evaluation der Gesetzesänderungen begonnen, hierbei aber bisher nur die Bezirksämter befragt, nicht aber die Bezirksversammlungen, die von den Regelungen des Gesetzes überwiegend betroffen sind.
Schon jetzt haben die Bezirksversammlungen Erfahrungen gemacht, die im Vorgriff auf die Evaluation Änderungen bei der bisherigen Durchführung von Online-Sitzungen geboten erscheinen lassen. So hat sich z. B. Skype als ungeeignet erwiesen für die Durchführung von Online-Sitzungen. Die Software Zoom, die auch von der Bürgerschaft verwendet wird, erscheint hingegen geeigneter zu sein.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksamtsleitung setzt sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür ein, die Bezirksversammlungen am Evaluationsprozess zu beteiligen, diese anzuhören und über den Sachstand zu informieren.
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