Gemeinsam für Demokratie: Bürger:innennähe stärken, Politikverdrossenheit bekämpfen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2024
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Ö 12.27
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.09.2024 anliegende Drucksache 22-0057.1B beschlossen.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat mit Schreiben vom 18.11.2024 wie folgt Stellung genommen:
Der Senat unterstützt die Zielsetzung, die Arbeit der Bezirksversammlungen und ihrer Ausschüsse durch unterschiedliche Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger niedrigschwelliger, nachvollziehbarer und attraktiver zu gestalten. Der Weiterentwicklung der lokalen Demokratie wird eine Schlüsselrolle zugesprochen, um nicht nur die Wahlbeteiligung zu steigern, sondern durch regelmäßigen Austausch zwischen Politik, Verwaltung und Bevölkerung auch das Fundament zu festigen, auf das jede Demokratie dauerhaft angewiesen ist. Ermöglicht wird dies durch die von der Bürgerschaft beschlossenen Haushalts- und Stellenpläne.
Das von der Bezirksversammlung Altona angestrebte Ziel, die Bevölkerung durch lokale Dialogformate in ihrer Bandbreite und Vielfalt zu erreichen, entspricht dem 2023 zwischen allen Bezirksämtern sowie der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke vereinbarten Orientierungsrahmen für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Hierbei können auch die Möglichkeiten genutzt werden, die seit Juli 2024 durch das „Gesetz zur datenschutzkonformen Nutzung von Meldedaten von Einwohnerinnen und Einwohnern für Zufallsbeteiligungen“ erstmals in Hamburg bestehen.
Der Senat unterstützt nicht nur im Bezirk Altona, sondern in allen Bezirken Konzepte zur Weiterentwicklung der Scharnierstellen zwischen informellen Beteiligungsverfahren und den lokalen Gremien der repräsentativen parlamentarischen Demokratie, da diese mitentscheidend dafür sind, ob ein Engagement für die eigenen Sichtweisen und Ideen als lohnend erlebt wird. Als regelmäßige ortsnahe Dialogforen mit Anbindung an die Bezirksversammlungen besteht die Möglichkeit für die Bezirksversammlungen, Regionalausschüsse gemäß § 16 Absatz 3 BezVG einzurichten. Von dieser Möglichkeit haben fast alle Bezirksversammlungen Gebrauch gemacht.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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