Gemeinsam für Demokratie: Bürger:innennähe stärken, Politikverdrossenheit bekämpfen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2024
Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Ö 10.3
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.09.2024 anliegende Drucksache 22-0057.1B beschlossen.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat mit Schreiben vom 18.11.2024 wie folgt Stellung genommen:
Der Senat unterstützt die Zielsetzung, die Arbeit der Bezirksversammlungen und ihrer Ausschüsse durch unterschiedliche Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger niedrigschwelliger, nachvollziehbarer und attraktiver zu gestalten. Der Weiterentwicklung der lokalen Demokratie wird eine Schlüsselrolle zugesprochen, um nicht nur die Wahlbeteiligung zu steigern, sondern durch regelmäßigen Austausch zwischen Politik, Verwaltung und Bevölkerung auch das Fundament zu festigen, auf das jede Demokratie dauerhaft angewiesen ist. Ermöglicht wird dies durch die von der Bürgerschaft beschlossenen Haushalts- und Stellenpläne.
Das von der Bezirksversammlung Altona angestrebte Ziel, die Bevölkerung durch lokale Dialogformate in ihrer Bandbreite und Vielfalt zu erreichen, entspricht dem 2023 zwischen allen Bezirksämtern sowie der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke vereinbartenOrientierungsrahmen für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Hierbei können auch die Möglichkeiten genutzt werden, die seit Juli 2024 durch das „Gesetz zur datenschutzkonformen Nutzung von Meldedaten von Einwohnerinnen und Einwohnern für Zufallsbeteiligungen“ erstmals in Hamburg bestehen.
Der Senat unterstützt nicht nur im Bezirk Altona, sondern in allen Bezirken Konzepte zur Weiterentwicklung der Scharnierstellen zwischen informellen Beteiligungsverfahren und den lokalen Gremien der repräsentativen parlamentarischen Demokratie, da diese mitentscheidend dafür sind, ob ein Engagement für die eigenen Sichtweisen und Ideen als lohnend erlebt wird. Als regelmäßige ortsnahe Dialogforen mit Anbindung an die Bezirksversammlungen besteht die Möglichkeit für die Bezirksversammlungen, Regionalausschüsse gemäß § 16 Absatz 3 BezVG einzurichten. Von dieser Möglichkeit haben fast alle Bezirksversammlungen Gebrauch gemacht.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 24.01.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung wird gemäß ihren Aufgaben und Zuständigkeiten auch weiterhin (auch externe) Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse im gewohnten Maße vor- und nachbereiten sowie personell begleiten. Des Weiteren kann im Rahmen der Verfügbarkeit von personellen Ressourcen das Bezirksamt logistische Unterstützung leisten.
Zu 2:
Wenn die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse konsequent in der Fläche und mit neuen Formaten (Bürger:innendialoge) tagen, wird von einem Stellenmehrbedarf von mindestens einem Vollzeitäquivalent ausgegangen. Der Haushaltsansatz für „Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksversammlung“ (bisher jährlich 9.000 Euro) müsste mindestens verdoppelt werden, um zumindest eine durchgängige Online-Übertragung der Sitzungen der Bezirksversammlung sowie die Durchführung online-übertragener und plakatierter öffentlicher Anhörungen im gewünschten Ausmaß zu gewährleisten.
Zu 3:
Die Bezirksamtsleitung hat die Dezernet:innen und Fachamtsleitungen in einem gemeinsamen Termin auf den Wunsch der Bezirksversammlung hingewiesen und sich dafür ausgesprochen, dass beschlossene Maßnahmen geringen Aufwands und Umfangs zu Eingaben von Bürger:innen, bei denen vor einer Beauftragung keine Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung besteht, zeitnah und effizient im Rahmen der von den jeweiligen Fachbereichen einzuordnenden Priorisierung umgesetzt werden. Gegebenenfalls müssen hierfür in der Folge andere Maßnahmen zunächst zurückgestellt werden.
Zu 4:
Eine Modernisierung des Fachverfahrens ist seitens DIT/BA geplant, Form und Zeitpunkt sind jedoch noch nicht festgelegt.Vorbehaltlich der Umfrage wird es also eine technische Modernisierung geben.Eine Nutzer:innenbefragung ist in der fachlichen Leitstelle AllRIS bei DIT/BA nicht eingeplant.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zu den anstehenden Wahlterminen könnte die fachliche Leitstelle dies in nächster Zeit auch nicht begleiten – dies gilt auch für das federführende Bezirksamt Hamburg-Nord.
Zu 5:
Siehe hierzu auch zu 1.
Zu 6:
Die Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksversammlung unterliegt dem Selbstorganisationsrecht der Bezirksversammlung. Das Bezirksamt ist hier nicht zuständig. Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung ist hierzu im Austausch mit dem Präsidium.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-0057.1B
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