22-0057.1

Gemeinsam für Demokratie: Bürgernähe stärken, Politikverdrossenheit bekämpfen! Beschlussempfehlung des Hauptausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 7.7

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 11.07.2024 den Antrag mit der Drucksache 22-0020 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Hauptausschuss überwiesen.

 

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 15.08.2024 mit der überwiesenen Drucksache und einem Alternativantrag mit der Drucksache 22-0057 befasst. Zu der Drucksache 22-0057 lag als Tischvorlage eine Neufassung vor (Anträge in der neuesten Fassung siehe Anlage). Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss inklusive Begründungsteil zu beschließen:

 

Eine lebendige Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung ihrer rger:innen. In einigen Stadtteilen unseres Bezirks ist die Wahlbeteiligung jedoch alarmierend niedrig. Insbesondere in Bevölkerungsgruppen mit geringem Einkommen wird das Wahlrecht zunehmend weniger wahrgenommen. Diese besorgniserregende Entwicklung verschärft die politische Ungleichheit und beeinträchtigt vor allem die repräsentative Demokratie.

 

Beispielhaft sei hier der Stadtteil Lurup genannt, wo bei der vergangenen Bezirksversammlungswahl in Altona nur 49 % der Wahlberechtigten ihre Stimme abgaben. hrend in Osdorf insgesamt die Wahlbeteiligung mit 59 % bereits deutlich unter dem Durchschnitt lag, bewegte sich die Wahlbeteiligung in den Wahllokalen im Osdorfer Born sogar nur noch bei deutlich unter 30 Prozent.

 

Um der Politikverdrossenheit in unserem Bezirk entgegenzuwirken, müssen wir nach neuen Wegen suchen, die Teilnahme an Wahlen niedrigschwelliger, einfacher und attraktiver zu gestalten beispielsweise durch Bürger:innendialoge. Solche Dialoge würden den rger:innen die Möglichkeit bieten, ihre Anliegen direkt zu äern und somit ihr Verständnis für politische Prozesse fördern.

 

Es sollte ebenso geprüft werden, ob die Bezirksversammlung häufiger dezentral tagen kann. Dezentralisierte Sitzungen würden die Präsenz der Bezirksversammlung in den betroffenen Stadtteilen erhöhen und den rger:innen vor Ort die Möglichkeit geben, sich direkter und unkomplizierter an den politischen Prozessen zu beteiligen. Dies könnte die Transparenz und die Bürger:innenhe der Bezirkspolitik signifikant verbessern und zu einer höheren politischen Partizipation im Bezirk beitragen.

 

Die Bezirksversammlung beschließt Folgendes:

 

  1. Die Bezirksversammlung Altona erklärt bezugnehmend auf ihr Recht, sich im Rahmen geltender Gesetze selbst zu organisieren, folgendes:

 

  1. Die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse werden in der neuen 22. Wahlperiode vor allem in Stadtteilen mit einer niedrigen Wahlbeteiligung themenspezifische Bürger:innendialoge initiieren, um die Beteiligung der Bürger:innen weiter zu verbessern. Bereits vorhandene und bewährte Möglichkeiten wie Öffentliche Anhörungen und Sitzungen der Bezirksversammlung sowie ihrer Ausschüsse in den jeweils betroffenen Stadtteilen wird sie dabei intensiver als bisher nutzen. Die Bürger:innendialoge sollen insbesondere auf die Bedürfnisse und Herausforderungen der lokalen Begebenheiten zugeschnitten sein, die von den Bürger:innen vor Ort identifiziert werden. Verlauf, Gesprächsinhalte und Ergebnisse der Bürger:innendialoge sind analog zur Verfahrensweise bei Öffentlichen Anhörungen zu protokollieren.

 

  1. Die in Zusammenarbeit mit den Schulen Altonas in den Monaten vor der Bezirksversammlungswahl vor Sitzungen stattfindenden Gesprächsrunden von Schulklassen mit Mitgliedern der Fraktionen sollen verstetigt und unabhängig von Wahlterminen regelmäßig mindestens alle drei Monate fortgeführt werden.

 

  1. Die Sitzungen der Bezirksversammlung sollen regelhaft online übertragen werden und vor allem durch eine gezielte digitale Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht werden.

 

  1. Zur erfolgreichen Umsetzung einer an mehr demokratischer Offenheit und bürger:innenorientiertem Dialog orientierten Arbeitsweise ist die Bezirksversammlung auf die Unterstützung des Bezirksamtes und der Bezirksamtsleitung angewiesen. Daher fordert die Bezirksversammlung das Bezirksamt und die Bezirksamtsleitung gemäß § 19 Abs. 2 BezVG dazu auf:

 

  1. die themenspezifischen Bürger:innendialoge, die Öffentlichen Anhörungen und die dezentralen Sitzungen der Bezirksversammlung sowie ihrer Ausschüsse in den jeweils betroffenen Stadtteilen logistisch und fachlich zu unterstützen;

 

  1. den personellen Mehrbedarf in der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung zu ermitteln und sich beim Senat für eine bedarfsgerechte Stellenausstattung sowie für eine auskömmliche Ausstattung mit finanziellen Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit, das Durchführen Öffentlicher Anhörungen und die Online-Übertragung von Sitzungen einzusetzen;

 

  1. darauf hinzuwirken, dass aufgrund von Bürger:inneneingaben in Ausschusssitzungen oder Dialogformaten beschlossene Maßnahmen geringen Aufwands und Umfangs, die in der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegen, bei denen vor einer Beauftragung keine Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung besteht, schneller und effizienter realisiert werden:

 

  1. sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass das digitale Datenbanksystem der Bezirksversammlung Altona ALLRIS nach einer Nutzer:innenbefragung insbesondere mit Blick auf Benutzer:innenfreundlichkeit und verbesserte Recherchefunktionen modernisiert wird;

 

  1. die Durchführung dezentraler Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse technisch und logistisch zu unterstützen;

 

  1. zu prüfen, in welcher Form die Themen und Entscheidungen der Bezirksversammlung noch niedrigschwelliger und transparenter gegenüber den Bürger:innen dargestellt und kommuniziert werden können. Dabei sind insbesondere Formate zur Ansprache (künftiger) Erstwähler:innen zu entwickeln, möglichst auch in einfacher Sprache. In diesem Zuge soll geprüft werden, inwiefern niedrigschwellige Informations- und Beteiligungsprozesse auch „von der Couch aus“ ermöglicht werden können, z.B. über digitale Kanäle, Umfrage-Tools oder Beteiligungsplattformen.

 

  1. eine regelmäßige Evaluation der durchgeführten Maßnahmen zur Förderung der politischen Teilhabe einzuführen. Der Hauptausschuss wird später Ziele und Kriterien der durchzuführenden Evaluation festlegen.

 

  1. Der Senat, insbesondere die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke sowie die Finanzbehörde, werden nach § 27 BezVG aufgefordert, die vorgenannten Ziele finanziell und personell bestmöglich zu unterstützen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.09.2024
Ö 7.7
Anhänge

Drucksache 22-0020 sowie die Neufassung der Drucksache 22-0057 (lag im Hauptausschuss vom 15.08.2024 als Tischvorlage vor)

 

 

Lokalisation Beta

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