21-3831

Bezirkliches Konzept für die Bestandspflege kleiner inhabergeführter Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 13.09.2023 Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft Ö 8

Sachverhalt

Insbesondere in Ottensen und Altona-Altstadt ist in letzter Zeit vermehrt zu beobachten, dass kleine inhabergeführte Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe ihre Geschäftstätigkeit einstellen. Ein wesentlicher Grund dafür ist der signifikante Anstieg der Mieten für Gewerberaum und Ladenlokale. Über einen sehr langen Zeitraum war ein vielfältiges Angebot kleiner Ladengeschäfte prägend für Quartiere wie beispielsweise Ottensen oder Altona-Altstadt. Diese Quartiere drohen ihren Charme zu verlieren, wenn immer mehr Kleingewerbetreibende ihre Geschäftstätigkeit einstellen müssen. Aktuell droht dem Antiquariat Halkyone in der Altonaer Altstadt und Kochkunst & Ko in der Ottenser Hauptstraße das Aus. Das Bezirksamt Altona ist mit seinem Zentrum für Wirtschaft, Bauen und Umwelt für die lokale Wirtschaftsförderung und für die Bestandspflege kleiner inhabergeführter Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zuständig.

 

Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage unserer Fraktion (vgl. Drs. 21-3824) hat ergeben, dass beim Bezirksamt eine Datenlage zu Geschäftsaufgaben im Bezirk Altona – z.B. differenziert nach Gründen – nicht vorliegt. Nach Angaben des Bezirksamtes sind die monetären Unterstützungs- und Förderinstrumente begrenzt. Die Möglichkeit sich als existenzgefährdetes Kleinunternehmen durch das Bezirksamt beraten zu lassen, ist kaum bekannt und wird selten in Anspruch genommen. Die vom Bezirksamt vertretene Auffassung, dass eine Einflussnahme auf die von den Grundeigentümern festgesetzte Gewerbemiete keine staatliche Aufgabe sei, sondern über den Markt gesteuert werde, ist politisch nicht alternativlos. Auch in einem marktwirtschaftlich verfassten Ordnungsrahmen ist direkte gesetzliche Preisregulierung ein anerkanntes Instrument, um unangemessene gesellschaftliche Folgen freier wettbewerblicher Preisbildung abzuwenden. Es wäre daher zu begrüßen, wenn sich das Bezirksamt gegenüber der zuständigen Fachbehörde für eine Gewerbemietpreisbremse in bezirklichen Quartieren mit angespannter Entwicklung der Gewerbemieten aussprechen könnte.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, ein Konzept für die Bestandspflege kleiner inhabergeführter Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zu erstellen und die erforderlichen finanziellen Mittel bei der zuständigen Fachbehörde einzuwerben. Das Konzept soll folgende Maßnahmen umfassen:

 

1)      Es sind Quartiere zu identifizieren, die im Vergleich zur der allgemeinen Marktentwicklung eine deutlich überdurchschnittliche Steigerung der Gewerberaummieten und damit einen angespannten Gewerberaummarkt aufweisen. Für diese Quartiere ist die vorhandene Datenlage für bestehende Kleinunternehmen, für die Entwicklung der Gewerbemieten und zur Geschäftsaufgabe von Kleinunternehmen zu verbessern. Existenzgefährdeten Kleinunternehmen in diesen Quartieren sind frühzeitig Möglichkeiten der Förderung aufzuzeigen, die dazu dienen, ihre Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten.

 

2)      Anstelle einer Beratung auf Nachfrage im Einzelfall wird die Schaffung eines regelmäßigen Beratungsangebotes für kleine inhabergeführte Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe im Bezirk Altona empfohlen. Das Beratungsangebot ist durch geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit den betroffenen Unternehmen bekannt zu machen.

 

  1. Die Behörde für Wirtschaft und Innovation wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, ihre monetären wirtschaftlichen Förderinstrumente für Unternehmen auf Eignung für existenzgefährdete Kleingewerbetreibende zu überprüfen und diesbezüglich festgestellte Angebotslücken zu schließen.

 

  1. Der Senat wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, sich mit einer Bundesratsinitiative für die Einführung einer gesetzlichen Gewerbemietpreisbremse in angespannten Gewerberaummärkten einzusetzen. Dies sind solche Gewerberaummärkte, die im Vergleich zur  allgemeinen Marktentwicklung eine deutlich überdurchschnittliche Steigerung der Gewerberaummieten aufweisen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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