22-0456.1

Bebauungsplan Ottensen 60 - Öffentliche Plandiskussion (ÖPD): Die Möglichkeiten des Baugesetzbuchs ausschöpfen! Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Drucksache 22-0456

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Ö 8.7.1

Sachverhalt

Das Petitum wird wie folgt geändert und durch die Bezirksversammlung Altona beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, entsprechend des in § 3 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuches ausdrücklich vorgesehenen verbindlichen gesetzlichen Auftrags, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über alle sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung des Plangebietes von Ottensen 60 in Betracht kommen, in einer Öffentlichen Plandiskussion zu informieren. Zu diesen möglichen Lösungen zählen gemäß den letzten öffentlichen Beratungen mindestens

 

  1. eine Planzeichnung für den Bebauungsplanentwurf auf Grundlage des Bebauungskonzepts der Firma OTTO WULFF Projektentwicklung GmbH,

 

  1. eine Planzeichnung für den Bebauungsplanentwurf gemäß den Eckdaten des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 27.08.2015 (Dr. 20-1230.2) und

 

  1. eine Planzeichnung für den Bebauungsplanentwurf auf Grundlage des Kompromissvorschlags der SPD-Fraktion vom 06.11.2024.

 

Petitum/Beschluss

Das wird wie folgt geändert und durch die Bezirksversammlung Altona beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, entsprechend des in § 3 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuches ausdrücklich vorgesehenen verbindlichen gesetzlichen Auftrags, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über alle sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung des Plangebietes von Ottensen 60 in Betracht kommen, in einer Öffentlichen Plandiskussion zu informieren. Zu diesen möglichen Lösungen zählen gemäß den letzten öffentlichen Beratungen mindestens

 

  1. eine Planzeichnung für den Bebauungsplanentwurf auf Grundlage des Bebauungskonzepts der Firma OTTO WULFF Projektentwicklung GmbH,

 

  1. eine Planzeichnung für den Bebauungsplanentwurf gemäß den Eckdaten des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 27.08.2015 (Dr. 20-1230.2) und

 

  1. eine Planzeichnung für den Bebauungsplanentwurf auf Grundlage des Kompromissvorschlags der SPD-Fraktion vom 06.11.2024.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.11.2024
Ö 8.7.1
Anhänge

ohne

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