Bebauungsplan Ottensen 60 - Öffentliche Plandiskussion (ÖPD): Die Möglichkeiten des Baugesetzbuchs ausschöpfen! Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Drucksache 22-0456
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Ö 8.7.1
Das Petitum wird wie folgt geändert und durch die Bezirksversammlung Altona beschlossen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, entsprechend des in § 3 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuches ausdrücklich vorgesehenen verbindlichen gesetzlichen Auftrags, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über alle sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung des Plangebietes von Ottensen 60 in Betracht kommen, in einer Öffentlichen Plandiskussion zu informieren. Zu diesen möglichen Lösungen zählen gemäß den letzten öffentlichen Beratungen mindestens
Das wird wie folgt geändert und durch die Bezirksversammlung Altona beschlossen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, entsprechend des in § 3 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuches ausdrücklich vorgesehenen verbindlichen gesetzlichen Auftrags, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über alle sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung des Plangebietes von Ottensen 60 in Betracht kommen, in einer Öffentlichen Plandiskussion zu informieren. Zu diesen möglichen Lösungen zählen gemäß den letzten öffentlichen Beratungen mindestens
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.