Bebauungsplan Ottensen 60 Öffentliche Plandiskussion (ÖPD): Die Möglichkeiten des Baugesetzbuchs ausschöpfen! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Ö 8.7
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.11.2014 einen Beschluss zur städtebaulichen Nachverdichtung für den Bebauungsplanentwurf Ottensen 60 gefasst; es handelt sich insbesondere um eine Innenhofbebauung im Gebiet zwischen Friedensallee, Großer Brunnenstraße, Behringstraße und Hohenzollernring. Dieser Beschluss sieht u.a. die Begrenzung der Geschosshöhen auf max. 3 Geschosse ohne Staffel (9,20 m bis 9,50 m) und des Bauvolumens auf max. 7.332 qm vor, sowie einen Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau im Rahmen von mind. 30–50 % der Bruttogrundfläche(BGF), eine Lösung für die Zufahrt und die Umsetzung von autoarmem Wohnen.
Grundlage für diesen Beschluss waren u.a. die Ergebnisse von Runden Tischen, an denen auch Anwohnende beteiligt waren. Der Beschluss des Planungsausschusses wurde von der Bezirksversammlung (BV) am 27.08.2015 mit Drs. 20-1230.2E bestätigt und dem Investor eindringlich empfohlen, auf der Grundlage der in der Drucksache beschlossenen 6 Eckpunkte weiter zu planen. Der Beschluss der Bezirksversammlung hat nach wie vor Gültigkeit. Auch Anwohnende haben sich anlässlich der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.10.2024 auf diesen Beschluss berufen und dessen Umsetzung gefordert.
Die aktuelle Planung für die Innenhofbebauung Ottensen 60, welche die Fa. Otto Wulff im Stadtentwicklungsausschuss am 16.10.2024 vorgestellt hat, sieht demgegenüber fast eine Verdoppelung des Bauvolumens auf 15.050 qm und eine Steigerung der Gebäudehöhe auf 15,60 m (4 Geschosse plus Staffel) vor. Es stellt sich hier die Frage der städtebaulichen Verträglichkeit hinsichtlich u.a. Verschattung und klimabedingten Gegebenheiten dieser recht engen Innenhoflage bei umschließender Randbebauung. Auch die Frage der Zufahrten ist noch immer nicht rechtssicher geklärt. Nichtsdestotrotz wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 06.11.2024 mehrheitlich die Durchführung einer erneuten ÖPD beschlossen, bei welcher ausschließlich der aktuelle Entwurf der Fa. Otto Wulff erörtert werden soll. Die Planungsvorgaben/Eckdaten des noch geltenden BV-Beschlusses sollen dagegen nicht präsentiert werden, obwohl das Baugesetzbuch in § 3 Absatz 1 die verbindliche Vorgabe enthält, mit alternativen Vorschlägen/Lösungen als Grundlage für ein Bebauungsplanverfahren in eine Öffentliche Plandiskussion zu gehen: „Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.“
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, entsprechend des in § 3 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuches ausdrücklich vorgesehenen verbindlichen gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig auf Grundlage der Eckdaten des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 27. August 2015 – Drs. 20-1230.2E – über alle sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung des Plangebietes von Ottensen 60 in Betracht kommen, in einer Öffentlichen Plandiskussion zu informieren.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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