Bebauungsplan-Entwurf Blankenese 52; Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 15.02.2023 Planungsausschuss Ö 2
Der Bebauungsplan-Entwurf Blankenese 52 lag parallel mit den Unterlagen zu den Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans (F03/21) und Landschaftsprogramms (L03/21) „Wohnen am Björnsonweg“ vom 02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023 öffentlich aus.
Während des Auslegungszeitraums sind aus der Öffentlichkeit zu den o.g. Verfahren keine Stellungnahmen eingegangen.
Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen zwei Fehlanzeigen zu den o.g. Verfahren ein.
Abwägung:
Aus der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 07.02.2023 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll.
Zu diesem Bebauungsplan existiert ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden Gutachten zur Erschließung, Entwässerung und Artenschutz angefertigt. Diese können im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg unter www.transparenz.hamburg.de eingesehen werden.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, der Feststellung des Bebauungsplans Blankenese 52 zuzustimmen.
:
Der Planungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
Planzeichnung
Verordnung
Begründung
Arbeitskreis II- Einladung Verzicht (nicht öffentlich)
Keine Orte erkannt.
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