21-1069

Bebauungsplan Blankenese 52 Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.08.2020
Sachverhalt

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 bezüglich der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens Blankenese 52 (Björnsonweg) beschlossen, dass bereits vor Einleitung des Verfahrens das Meinungsbild der Bürger und Bürgerinnen hinsichtlich der beabsichtigten Planung eingeholt werden soll. Über diese Vorgehensweise sollte in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.07.2020 beraten werden. Der TOP konnte jedoch in zuvor genannter Sitzung nicht beraten werden, so dass dies nun in der Sitzung des Hauptausschusses am 13.08.2020 erfolgen soll.

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung entschied sich parallel dazu, bereits vor der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eine Vorabstimmung durchzuführen. Im Rahmen dieser Vorabstimmung reichte das Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung mit Schreiben vom 06.07.2020 die nachstehende Stellungnahme ein:

 

Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf Blankenese 52

im Rahmen der BOP-Beteiligung im Vorfeld des Einleitungsbeschlusses

 

Basierend auf den Beschlussempfehlungen des Bezirksamts Altona gemäß Drucksache 21-0968 der Bezirksversammlung Altona widerspricht die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Blankenese 52 und würde den dargestellten Planinhalten im Rahmen einer Grobabstimmung nicht zustimmen.

Um die Versorgung von Wohnraum für die Bevölkerung in der Freien und Hansestadt Hamburg weiterhin sicherstellen zu können, muss der Bebauungsplanentwurf Blankenese 52 über die festgesetzte Art der baulichen Nutzung (z. B. Allgemeines Wohngebiet) neben Anlagen für soziale Zwecke (öffentlich-rechtliche Unterkunft) auch (öffentlich-geförderte)Wohnungen ermöglichen. Als Arrondierung der östlich liegenden Wohnviertel und um die lückenhafte städtebauliche Entwicklung entlang der Südwest-Seite des Björnsonwegs zu vervollständigen, muss der Bebauungsplanentwurf zudem angepasst und die südöstlich der öffentlich-rechtlichen Unterkunft liegende Grünflache sowie das vorhandene Grabeland mit in den Geltungsbereich einbezogen werden.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen beabsichtigt, den Flächennutzungsplan entsprechend in einem Parallelverfahren zu ändern.

 

Die Stellungnahme des Amtes für Landesplanung und Stadtentwicklung wurde an die Mitglieder des Hauptausschusses im Vorfeld zur Sitzung am 09.07.2020 versandt.

 

 

 

Anhänge

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