Wohnungsbau an der Bramfelder Drift - Referentenvortrag der Bauwilligen
Letzte Beratung: 09.02.2021 Planungsausschuss Ö 4.1
Das Gebiet an der Bramfelder Drift (Hsnr. 14-22) und Bramfelder Chaussee (Hsnr. 455- 469) ist bereits vor einigen Jahren mit dem Fokus auf eine städtebaulichen Neuordnung unter Schaffung von Wohnungsneubau in den Blick geraten, und seither Gegenstand des bezirklichen Wohnungsbauprogramms.
Es besteht zwischenzeitlich konkretes Interesse, hier eine mehrgeschossige, überwiegend Wohnbebauung nach den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen einer lage- und standortgerechten Entwicklung an der Magistrale vorzunehmen. Daher haben mehrere Grundstückseigentümer/innen gemeinsam eine Planung beauftragt. In Teilbereichen werden zusätzlich gemischte Nutzungsanteile verfolgt.
Das bisher geltende Planrecht (Baustufenplan Bramfeld, W2o) entspricht diesen Zielsetzungen nicht. Die Verwaltung strebt an, auf Grundlage der vorliegenden Planung - vorbehaltlich der Aufnahme in das Arbeitsprogramm - die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens vorzubereiten. Das Bebauungsplanverfahren ist im Entwurf des Arbeitsprogrammes 2021 für die B.1-Liste (einzuleitende Verfahren) vorgesehen.
Das städtebauliche Konzept wird von den Planern in Vertretung für die bauwilligen Eigentümer/innen in der Sitzung mündlich vorgestellt.
Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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