Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 44 "Dienstleistungszentrum bei Airbus"; hier: Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplans Finkenwerder 44
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 22-4198 mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion - zugestimmt.
Mit Bezugnahme auf die Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zur Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 04. Oktober 2021 hinsichtlich wichtiger Inhalte und Eckdaten zum Bebauungsplan-Entwurf (Drucksache 22-2303) möchte das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Folgenden über den aktuellen Projektstand informieren und den Stadtplanungsausschuss um Zustimmung zur Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplans Finkenwerder 44 bitten.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat den Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 44 vom 29. Juni bis einschließlich 10. August 2021 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung sind beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung keine Einwendungen eingegangen, sodass auf die Durchführung des Arbeitskreises II verzichtet werden konnte und der Bebauungsplan in seiner Auslegefassung beschossen werden kann. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat dem Bebauungsplan-Entwurf in ihrer Sitzung am 21. Oktober 2021 mehrheitlich – bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der GRÜNE-Fraktion – zugestimmt. Nach nunmehr abgeschlossener Rechts- und Genehmigungsprüfung des Bebauungsplan-Entwurfs wird der Stadtplanungsausschuss um Zustimmung zur Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplans Finkenwerder 44 gebeten.
Die Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB zur Zulässigkeit von Bauvorhaben während der Planaufstellung (sog. Vorweggenehmigungsreife) liegen seit Oktober 2021 vor, sodass auf dieser Basis die Anträge auf Erteilung der Baugenehmigung eingereicht werden konnten. Die Bauanträge wurden zwischenzeitlich genehmigt und der Baubeginn ist in 2022 erfolgt. Der Gebäudekomplex wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 fertiggestellt.
Das geplante Besucher- und Dienstleistungszentrum hat auf Basis eines öffentlichen Namenswettbewerbs in 2018 den Namen „ElbAir“ erhalten.
Mit dem Bauvorhaben „Besucher- und Dienstleistungszentrum bei Airbus“ wurde das Ziel verfolgt, den Luftfahrt-Standort in Finkenwerder nachhaltig zu stärken und diesen gleichzeitig für die Nachbarschaft zu öffnen, indem über die Werksbedarfe und Angebote für Werksangehörige hinaus auch Angebote für die Anwohner/innen integriert werden. So sind neben den Airbus-Nutzungen und dem Airbus-Besucherinformationszentrum ein großflächiger Lebensmittelmarkt (REWE), gastronomische Angebote (wie z. B. Bäcker Schrader), Flächen für Sport- und Gesundheitseinrichtungen, ein 3-Sterne-Hotel (Moxy by Marriot) sowie mehrere kleinere Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen. Durch die gezielte und frühzeitig gutachterlich geprüfte Ansiedlung eines Vollsortimenters seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung in enger Abstimmung mit dem Projektentwickler wird gleichzeitig auch die Nahversorgung im westlichen Finkenwerder verbessert.
Mit dem Bebauungsplan Finkenwerder 44 wurden seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines modernen Besucherinformations- und Dienstleistungszentrums zur Stärkung des Airbus-Standortes sowie gleichzeitig auch zur Stärkung des Stadtteils entsprechend geschaffen.
Zustimmung des Stadtplanungsausschusses zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens auf Basis der Vorlage des Fachamtes Stadt- und |
25.05.2016 |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB), |
26.02.2018 |
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, Arbeitskreis I (§ 4 Abs. 2 BauGB): |
04.03.–10.08.2020 |
Zustimmung des Stadtplanungsausschusses zur öffentlichen Auslegung |
14.09.2020 |
Erneute Zustimmung des Stadtplanungsausschusses zur öffentlichen |
25.05.2021 |
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs: |
29.06.–10.08.2021 |
Zustimmung des Stadtplanungsausschusses zum Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung: |
04.10.2021 |
Zustimmung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zum Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung: |
21.10.2021 |
Der städtebauliche Vertrag sowie der Wegebauvertrag wurden vor der öffentlichen Auslegung im Mai und Juni 2021 unterzeichnet. Der Aufstellungs- und der Auslegungsbeschluss wurden am 17. Juni 2021 gefasst (vgl. Bekanntmachung vom 22.06.2021, Amtlicher Anzeiger Nr. 48, S. 1011 und S. 1012).
Der Stadtplanungsausschuss wird um Kenntnisnahme des aktuellen Sachstandes und um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung an die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zur Feststellung des Bebauungsplans Finkenwerder 44 gebeten.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses und damit um Feststellung des Bebauungsplans Finkenwerder gebeten.
Anlagen:
1. |
Vorlage für den Stadtplanungsausschuss am 04.10.2021 – Drucksache Nr. 22-2303 |
2. |
Protokollauszug, Sitzung des Stadtplanungssauschusses vom 04.10.2021 |
3. |
Protokollauszug, Sitzung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vom 21.10.2021 |
4. |
Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 44 mit Planzeichnung und Verordnung mit seit dem Auslegungsbeschluss inhaltlich unverändertem Stand (behördenintern rechtsgeprüfte und genehmigte Fassung vom Oktober 2023) |