21-4004.2

Aufenthaltsqualität verbessern und eine öffentliche Toilette am Schacksee im Bornpark nun endlich realisieren! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.03.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 12.07.2023 Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft Ö 5.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.03.2023 anliegende Drucksache 21-3945B beschlossen.

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat mit Schreiben vom 21.04.2023 zu Ziffer 3 des Beschlusses wie folgt Stellung genommen:

 

Die BSB begrüßt das Vorhaben der nachhaltigen Entwicklung des Quartiers rund um den Bornpark als zentrale Grünfläche für die Bevölkerung der anliegenden Osdorfer Wohngebiete, sieht jedoch leider keine Möglichkeit der Finanzierungsbeteiligung.

 

Das Projekt erfüllt leider nicht die Anforderungen/Kriterien, die für eine Finanzierungsbeteiligung der BSB notwendig sind. Die der BSB zur Verfügung stehenden Mittel können für Projekte eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit Schulgebäuden und den dazugehörigen Grundstücken realisiert werden. Entsprechende Infrastrukturprojekte im öffentlichen Raum fallen somit, aus Sicht der BSB, in das Aufgabengebiet der Bezirke und möglicherweise weiterer Träger öffentlicher Belange. Die BSB hat daher keine Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung.

 

Abseits der Finanzierung wird jedoch eine Einbindung/Kooperation mit den angrenzenden Schulen in das Projekt unterstützt und empfohlen, mit den jeweiligen Schulleitungen bezüglich der inhaltlichen Arbeit in den Austausch zu gehen.

Die BSB betont somit, dass das Engagement und die Bemühungen rund um das Projekt und die nachhaltige Entwicklung des Quartiers Osdorfer Borns grundsätzlich begrüßt wird und man gern im Kontext schulische Kooperationen, zum Beispiel im Kontext Sensibilisierung für Nachhaltigkeitsthemen, weiterhin im Austausch verbleiben will, um sowohl nachhaltige also auch soziale Lösungen für das Quartier weiterzuentwickeln.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 10.05.2023 zu Ziffer 2 des Beschlusses wie folgt Stellung genommen:

 

Die der BUKEA für Baumaßnahmen, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Toiletten durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind – wie zuletzt in den Drs. 21-3267.1 und 21-3760 dargestellt – bereits vollständig gebunden.

 

Dabei konnten prioritäre, auch aus anderen Bezirken signalisierte Bedarfe, noch nicht berücksichtigt werden. Dies gilt sowohl für die im gesamten Zeitraum des Haushaltsplanes 2023/2024 und der Mittelfristplanung zur Verfügung stehenden investiven Ermächtigungen für den Bau öffentlicher Toiletten als auch für die konsumtiven Betriebs- und Unterhaltungsmittel.

 

Selbst wenn es der BUKEA gelingen sollte, zusätzliche Ermächtigungen einzuwerben, um weitere Toilettenanlagen zu realisieren, erscheint – wie bereits dargestellt – für den Standort keines der durch BUKEA und SRH realisierbaren Betriebskonzepte geeignet.

 

Die BUKEA sieht daher keine Möglichkeit, der Beschlussempfehlung zu folgen und die für Anschaffung und Betrieb erforderlichen Mittel bereitzustellen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 22.06.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Die investiven Mittel für den Bau einer Toilettenanlage könnten zu 50% aus RISE-Mitteln erfolgen. Hierbei käme eine niedrigschwellige kostenlose Toilettenanlage (vergl. dazu die Öffentliche Toilette am Altonaer Bahnhof. bzw. am S- Bahnhof Holstenstraße) im saisonalen Betrieb (April – September) in Betracht. Hierfür würden die jährlich aufzubringenden, strukturellen Betriebskosten, inklusive der Reinigung bei mindestens 25.000 Euro liegen. Da das RISE-Programm ein investives Programm ist, können die konsumtiven Kosten - also die Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Anlage - daraus nicht finanziert werden. Trotz intensiver Bemühungen des Bezirksamtes ist es nicht möglich, diese konsumtiven Mittel sicherzustellen.

 Zu den Finanzierungsmöglichkeiten aus investiven bzw. konsumtiven Haushaltsermächtigungen der BUKEA bzw. der Finanzbehörde wird auf die vorhergehenden Aussagen der BUKEA und die Antwort(en) zu Ziffer 2 verwiesen. Eine Toilettenanlage am Schacksee stellt im Verhältnis zu anderen öffentlichen Orten in der Stadt Hamburg keinen Ort von überregionaler Bedeutung dar, der prioritär zu versorgen wäre. Hinzu kommen Bedenken im Hinblick auf die Vandalismusschäden an der ehemals vorhandenen Kiosk-Toilette, so dass eine permanent unbetreute Anlage für den Standort als nicht geeignet erscheint. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der bestehende, seit vielen Jahren nicht mehr nutzbare Toilettencontainer, nicht mehr den aktuellen Standards entspricht, aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr sanierungsfähig ist und folglich entsorgt wird.

Ebenfalls bestünde die Möglichkeit, eine Kiosktoilette, finanziert aus 50% RISE-Mitteln zu beantragen, sofern es dafür ein auskömmliches Betriebskonzept gibt. Für den Betrieb dieser Anlage müsste ein Pächter*in gefunden werden, der/die in der Lage sein müsste, den wirtschaftlichen Betrieb so abzusichern, dass nicht nur die Pacht und die Unterhaltungskosten erzielt werden würden, sondern auch ein adäquates Einkommen. Da der Kioskbetreiber*in, wenn überhaupt, dies maximal nur in den „wärmeren Monaten“ des Jahres erreichen könnte, erscheint die Wirtschaftlichkeit sehr fraglich. Hinzu käme für den Kiosbetreiber*in die Aufgabe, die Verantwortung für eine adäquate und zeitlich umfassende Öffnung und Reinigung der Toilettenanlage zu übernehmen. Unter diesen Gesichtspunkten muss davon ausgegangen werden, dass der erfolgreiche Betrieb einer Kiosktoilette im Bornpark leider nicht möglich ist. Da auch bei der Kiosktoilette außerhalb der Öffnungszeiten, bedingt durch den unbelebten Ort, Vandalismusschäden nicht ausgeschlossen werden können, stellt dies zusätzlich ein deutlich erhöhtes Kostenrisiko dar, das finanziell aufgrund der voraussichtlich höheren Unterhaltungskosten nicht abgebildet werden kann.

Insofern erscheint für den Helmuth-Schack-See im Bornpark keines der durch die SRH realisierbaren Betriebskonzepte geeignet.

Ungeachtet der fehlenden Realisierungsmöglichkeit ist der Betrieb von Komposttoiletten aus vielerlei Hinsicht nicht empfehlenswert. Die temporär in den Wallanlagen Hamburg betriebene Öko-Toilettenanlage, die im bezirklichen Ersuchen genannt wurde, wurde wieder abgebaut. Komposttoiletten entsprechen nicht den für die öffentlichen Toiletten umzusetzenden Hygieneanforderungen:

 

-  Es gibt keine Waschmöglichkeiten. Die Nutzenden müssen die Streustoffe – in

   der Regel Holzspäne – händisch per Schaufel beifügen.

-  Es wird ein hohes Risiko der Fehlnutzung oder  Fehldosierung  der  Streustoffe

   durch die Nutzenden gesehen.

- Es gibt  keine  zertifizierten  umweltfreundlichen  Entsorgungswege für Kompost

   aus menschlichen Exkrementen.

-  Erfahrungswerte  aus    einem  Testbetrieb  in  Marienhöhe  zeigen,  dass   die

   Geruchsbelästigung viel höher ist als erwartet. 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Lokalisation Beta

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