Aufenthaltsqualität verbessern und eine öffentliche Toilette am Schacksee im Bornpark nun endlich realisieren! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.03.2023
Letzte Beratung: 14.06.2023 Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft Ö 8.1
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.03.2023 anliegende Drucksache 21-3945B beschlossen.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat mit Schreiben vom 21.04.2023 zu Ziffer 3 des Beschlusses wie folgt Stellung genommen:
Die BSB begrüßt das Vorhaben der nachhaltigen Entwicklung des Quartiers rund um den Bornpark als zentrale Grünfläche für die Bevölkerung der anliegenden Osdorfer Wohngebiete, sieht jedoch leider keine Möglichkeit der Finanzierungsbeteiligung.
Das Projekt erfüllt leider nicht die Anforderungen/Kriterien, die für eine Finanzierungsbeteiligung der BSB notwendig sind. Die der BSB zur Verfügung stehenden Mittel können für Projekte eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit Schulgebäuden und den dazugehörigen Grundstücken realisiert werden. Entsprechende Infrastrukturprojekte im öffentlichen Raum fallen somit, aus Sicht der BSB, in das Aufgabengebiet der Bezirke und möglicherweise weiterer Träger öffentlicher Belange. Die BSB hat daher keine Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung.
Abseits der Finanzierung wird jedoch eine Einbindung/Kooperation mit den angrenzenden Schulen in das Projekt unterstützt und empfohlen, mit den jeweiligen Schulleitungen bezüglich der inhaltlichen Arbeit in den Austausch zu gehen.
Die BSB betont somit, dass das Engagement und die Bemühungen rund um das Projekt und die nachhaltige Entwicklung des Quartiers Osdorfer Borns grundsätzlich begrüßt wird und man gern im Kontext schulische Kooperationen, zum Beispiel im Kontext Sensibilisierung für Nachhaltigkeitsthemen, weiterhin im Austausch verbleiben will, um sowohl nachhaltige also auch soziale Lösungen für das Quartier weiterzuentwickeln.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 10.05.2023 zu Ziffer 2 des Beschlusses wie folgt Stellung genommen:
Die der BUKEA für Baumaßnahmen, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Toiletten durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind – wie zuletzt in den Drs. 21-3267.1 und 21-3760 dargestellt – bereits vollständig gebunden.
Dabei konnten prioritäre, auch aus anderen Bezirken signalisierte Bedarfe, noch nicht berücksichtigt werden. Dies gilt sowohl für die im gesamten Zeitraum des Haushaltsplanes 2023/2024 und der Mittelfristplanung zur Verfügung stehenden investiven Ermächtigungen für den Bau öffentlicher Toiletten als auch für die konsumtiven Betriebs- und Unterhaltungsmittel.
Selbst wenn es der BUKEA gelingen sollte, zusätzliche Ermächtigungen einzuwerben, um weitere Toilettenanlagen zu realisieren, erscheint – wie bereits dargestellt – für den Standort keines der durch BUKEA und SRH realisierbaren Betriebskonzepte geeignet.
Die BUKEA sieht daher keine Möglichkeit, der Beschlussempfehlung zu folgen und die für Anschaffung und Betrieb erforderlichen Mittel bereitzustellen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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