Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2027/ 2028 Empfehlung der Fachausschüsse
Letzte Beratung: 12.11.2025 Haushaltsausschuss Ö 5.2
Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zuveranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlungbeschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen. Die Einzelzuweisungen werden gemäß§ 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt esArt und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- undDarlehenszwecke vor.
Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2027/ 2028die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen als Einzelzuweisungen anzumelden. Die Vorsitzendeder Bezirksversammlung hat am 13.10.2025 die einzelnen Maßnahmen zur Beratung in diezuständigen Fachausschüsse gemäß Anlage 1 überwiesen. Die Ergebnisse derFachausschussberatungen sollen in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 12.11.2025 zusammengefasst werden und in eine Beschlussempfehlung für die Sitzung derBezirksversammlung am 27.11.2025 münden.
Die betroffenen Fachausschüsse stimmen der Anmeldung der Einzelzuweisungen einstimmig zu (Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion).
Der Haushaltsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
Anlage 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen und zuständigen Fachausschüsse
Anlage 2: Einzelmaßnahmen
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