22-1463.1

Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2027/ 2028 Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 11.12.2025 Hauptausschuss Ö 15.2

Sachverhalt

Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen. Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.

Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2027/ 2028 die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen als Einzelzuweisungen anzumelden. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat am 13.10.2025 die einzelnen Maßnahmen zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse gemäß Anlage 1 überwiesen. Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sollen in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 12.11.2025 zusammengefasst werden.

Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE (für den Bereich des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport auch bei Enthaltung der FDP-Fraktion), der Anmeldung der Einzelzuweisungen zuzustimmen.

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss wird stellvertrtend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

Anlage 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen und zuständigen Fachausschüsse

Anlage 2: Einzelmaßnahmen

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