Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2027/ 2028 Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses
Letzte Beratung: 11.12.2025 Hauptausschuss Ö 15.2
Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zuveranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlungbeschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen. Die Einzelzuweisungen werden gemäß§ 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt esArt und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- undDarlehenszwecke vor.
Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2027/ 2028die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen als Einzelzuweisungen anzumelden. Die Vorsitzendeder Bezirksversammlung hat am 13.10.2025 die einzelnen Maßnahmen zur Beratung in diezuständigen Fachausschüsse gemäß Anlage 1 überwiesen. Die Ergebnisse derFachausschussberatungen sollen in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 12.11.2025 zusammengefasst werden.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE (für den Bereich des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport auch bei Enthaltung der FDP-Fraktion), der Anmeldung der Einzelzuweisungen zuzustimmen.
Der Hauptausschuss wird stellvertrtend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.
Anlage 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen und zuständigen Fachausschüsse
Anlage 2: Einzelmaßnahmen
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