Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2023/ 2024 Empfehlungen der Fachausschüsse
Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.
Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.
Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2023/ 2024 die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen als Einzelzuweisungen anzumelden.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat am 30.08.2021 die einzelnen Maßnahmen zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse gemäß Anlage 1 überwiesen.
Ergebnisse aus den Fachausschussberatungen:
Verkehrsausschuss
Der Verkehrsausschuss stimmt den Maßnahmen Nr. 1, 2 und 3 der Anlage 1 zur Anmeldung als Einzelzuweisungen einstimmig zu.
Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt den Maßnahmen Nr. 12, 10, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 1 in geänderter Reihenfolge der Priorisierung zur Anmeldung als Einzelzuweisungen einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zu.
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Maßnahmen Nr. 13 und 14 zur Anmeldung als Einzelzuweisungen einstimmig bei Enthaltung der Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe zu.
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Der Haushalts- und Vergabeausschuss wird um Zustimmung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung am 25.11.2021 gebeten.
Anlage 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen und zuständigen Fachausschüsse
Anlage 2: Einzelmaßnahmen