21-4497

Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2025/ 2026 Empfehlung der Fachausschüsse

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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21.11.2023
21.11.2023
Sachverhalt

Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.

 

Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.

 

Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2025/ 2026 die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen als Einzelzuweisungen anzumelden, die der stellvertretende Vorsitzende der Bezirksversammlung am 11.10.2023 zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen hat.

 

Die betroffenen Fachausschüsse stimmen der Anmeldung der Einzelzuweisungen mit folgenden Voten zu:

 

Verkehrsausschuss:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der FDP-Fraktion.

 

Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport:

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

 

Jugendhilfeausschuss:

Einstimmig bei einer Enthaltung eines Mitglieds auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Haushalts- und Vergabeausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.