Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2025/ 2026 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses
Letzte Beratung: 30.11.2023 Bezirksversammlung Ö 9.11
Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.
Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.
Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2025/ 2026 die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen als Einzelzuweisungen anzumelden, die der stellvertretende Vorsitzende der Bezirksversammlung am 11.10.2023 zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen hat.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss (HVA) empfiehlt der Bezirksversammlung, der Anmeldung der Einzelzuweisungen zuzustimmen.
Voten des HVA zu den den einzelnen Fachausschüssen zugeordneten Einzelzuweisungen:
Verkehrsausschuss:
Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Jugendhilfeausschuss:
Einstimmig.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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