21-4497.1

Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2025/ 2026 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.11.2023
Sachverhalt

Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.

 

Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.

 

Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2025/ 2026 die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen als Einzelzuweisungen anzumelden, die der stellvertretende Vorsitzende der Bezirksversammlung am 11.10.2023 zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen hat.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss (HVA) empfiehlt der Bezirksversammlung, der Anmeldung der Einzelzuweisungen zuzustimmen.

 

Voten des HVA zu den den einzelnen Fachausschüssen zugeordneten Einzelzuweisungen:

 

Verkehrsausschuss:

Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion.

 

Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport:

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

 

Jugendhilfeausschuss:

Einstimmig.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge