22-2546

Altona geht voran: Leerstehende Büroflächen in Wohnraum umwandeln Dringlicher Antrag der Fraktionen von DIE LINKE und Volt (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Ö 7.6

Sachverhalt

Während es in Altona an bezahlbarem Wohnraum mangelt, stehen viele Büroflächen leer. Trotz dieser bereits existierenden Leerstände werden weiterhin zahlreiche Büroflächen bei neuen Bauvorhaben geplant, da diese für Investor*innen und Bauherren lukrativer sind als Wohnungsbau, oder der Spekulation dienen – die Interessen des Gemeinwohls bei Planung und Genehmigung werden bei der Stadtplanung oftmals in den Hintergrund gedrängt. Maßnahmen wie beispielsweise eine Leerstandsteuer oder eine verbindliche Meldepflicht für längere Zeit leerstehende Gewerbeflächen existieren in Hamburg nicht, hamburgweit stehen bereits jetzt (Stand 1. Quartal 2026) rund 1,1 Millionen Quadratmeter Bürofläche leer. Bereits im November/Dezember 2024 wies das Bezirksamt Altona in seiner „Bestands- und Potentialanalyse ungenutzter Gewerbeflächen in Altona“ zwei Standorte mit „hohem Büroleerstand“ aus.

Mit der neuen HBauO, dem Bau-Turbo und Förderprogrammen wie „Gewerbe zu Wohnen“ bestehen auch neue Umsetzungshilfen. Die Projekte „Pop-Up-Wohnen“ und „BüWo Sonninhof“ zeigen zudem Wege für eine vorübergehende Wohnnutzung. Nun sollten eine Übersicht über Büroleerstand im Bezirk Altona erstellt sowie konkrete Objekte ausgewählt und offene Fragen bezüglich Wirtschaftlichkeit, Förderung, steuerlicher Hemmnisse, Genehmigungsvoraussetzungen und geeigneter Mietmodelle beantwortet werden.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, für Gewerbeimmobilien folgende Maßnahmen zu ergreifen und hierbei
  1. eine Übersicht über dem Amt bekannte Standorte mit Büroleerständen im Bezirk Altona zu erstellen, bei denen der Leerstand ohne sachlichen Grund länger als sechs Monate andauert;
  1. zu prüfen, welche von den erfassten leerstehenden Büroflächen sich für eine Um- oder Zwischennutzung zu Wohnzwecken oder sozialen Nutzungen eignen;
  1. ein Konzept einschließlich eines Zeitplans zur Umnutzung an zunächst drei Standorten mit hohem Büroleerstand zu entwickeln;
  1. für diese Objekte jeweils Baurecht, mögliche Wohnungszahl, Umbaukosten, Fördermöglichkeiten und verbleibende Wirtschaftlichkeitslücken oder andere Hemmnisse zu prüfen und die Eigentümer*innen z.B. über beratende Gespräche bei der Umsetzung einer Umnutzung zu Wohnzwecken oder für soziale Nutzungen zu unterstützen;
  1. die Möglichkeiten der neuen HBauO, des Bau-Turbos und der Förderungsoptionen wie z.B. „Gewerbe zu Wohnen“ für diese Umwandlungen zu prüfen;
  1. wo dauerhaftes Wohnen nicht möglich ist, im Einzelfall zu prüfen, wo temporäres Wohnen möglich ist und hierfür die Erfahrungen aus „Pop-Up-Wohnen“ und dem „BüWo-Projekt“ nutzen;
  1. die Ergebnisse der Ziffern 1 und 2 spätestens im Dezember 2026 zur Beratung im Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen;
  1. die Ergebnisse der Ziffern 3 bis 6 spätestens im Mai 2027 zur Beratung im Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen.
  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) bzw. die zuständigen Fachbehörden wird/werden gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert,
  1. anhand der Startobjekte steuerliche und wirtschaftliche Hemmnisse, wie z.B. mögliche Folgen nach § 15a UStG, zu prüfen und Vorschläge zu ihrer Beseitigung zu entwickeln;
  1. die rechtlichen Voraussetzungen für Wohnnutzungen auf Zeit und auf Dauer sowie für soziale Nutzungen zu prüfen und bestehende landesrechtliche Hemmnisse abzubauen sowie erforderliche Änderungen auf Bundesebene anzustoßen;
  1. die Inanspruchnahme und Relevanz von Förderprogrammen wie des KfW-Programms „Gewerbe zu Wohnen“ zu prüfen und ggf. erforderliche Anpassungsvorschläge in die zuständigen Gremien einzubringen;
  1. die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht für leerstehende Büroflächen, die sich am Wohnraumschutzgesetz orientiert, zu prüfen mit dem Ziel, Büroflächen als potenziellen Wohnraum oder für soziale Nutzungen zu erfassen. Ggf. wird die BSW durch Herbeiführung eines Senatsbeschlusses gebeten, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu veranlassen.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.09.2026
Ö 7.6
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.