22-2134

Umwandlung von leerstehenden Büroflächen in Wohnraum im Bezirk Harburg

Antrag

Sachverhalt

Während es im Bezirk Harburg, wie im gesamten Hamburger Stadtgebiet, an bezahlbarem Wohnraum mangelt, stehen Büroflächen leer. Gleichzeitig werden auch bei neuen Bauvorhaben weiterhin Büroflächen vorgesehen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Umfang vorhandene und längerfristig nicht genutzte Büroflächen grundsätzlich Potenziale für andere Nutzungen, insbesondere für Wohnzwecke, bieten können.

Für den Harburger Teilmarkt „Innenstadt und Binnenhafen“ wurden für das 1. Quartal 2025 folgende Zahlen genannt: rund 16.000 m² Büroleerstand bei einer Leerstandsquote von 1,7 %. Nach Darstellung der Verwaltung lag der Leerstand in diesem Teilmarkt damit niedriger als im Hamburger Gesamtmarkt.

Der Umfang darüber hinausgehender Büroleerstände im Bezirk war der Verwaltung nicht bekannt entsprechende Potenziale konnten daher nicht identifiziert und quantifiziert werden. (vgl. Protokoll des Stadtentwicklungsausschusses vom 19.05.2025).

Im Jahr 2026 wurde in der Bezirksversammlung Harburg erneut die Frage nach leerstehenden bzw. ungenutzten bezirkseigenen Immobilien und Grundstücken aufgegriffen. Dabei wurde eine Übersicht über entsprechende Liegenschaften gefordert, die auch Büro- und Gewerbeobjekte umfasst. Eine solche Betrachtung kann als Ausgangspunkt dienen, um die dem Bezirksamt bereits vorliegenden Erkenntnisse über bestehende Büro- und Gewerbeleerstände zusammenzuführen. Auf dieser Grundlage kann geprüft werden, ob einzelne Flächen oder Standorte unter Berücksichtigung der jeweiligen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich für eine dauerhafte oder temporäre Wohnnutzung geeignet sein könnten.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, eine Übersicht über den ihm bekannten, bzw. auf Grundlage vorhandener Daten und Erkenntnisse darstellbaren Büroleerstand im Bezirk Harburg zu erstellen. Dabei sollen insbesondere bereits bei der Verwaltung vorhandene Informationen sowie verfügbare Erkenntnisse der BSW aus bestehenden Erhebungen und Datengrundlagen zusammengeführt werden.
  2. Auf Grundlage dieser Übersicht sollen geeignete Flächen bzw. Standorte identifiziert werden, bei denen aufgrund ihrer Lage, ihrer bisherigen Nutzung und der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen eine dauerhafte oder vorübergehende Umnutzung zu Wohnzwecken grundsätzlich in Betracht kommt.
  3. Für geeignete Flächen bzw. Standorte soll geprüft und dargestellt werden, welche Möglichkeiten und Hemmnisse hinsichtlich der planungsrechtlichen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen bestehen. Dabei sind insbesondere die jeweilige Gebietsausweisung, die geltenden Bebauungspläne sowie sonstige planungsrechtliche Grundlagen des Planungsrechts zu berücksichtigen.
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.