Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und legt die Tagesordnung im vorgelegten Umfang fest.
Ein Bürger berichtet, dass er einen Antrag für die Installation einer Photovoltaikanlage gestellt habe und sich sein Gebäude in einem städtebaulichen Erhaltungsgebiet befinde. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen habe man inzwischen eine gute Lösung gefunden, die auch die Nutzung der südlichen Dachfläche ermögliche. Vor diesem Hintergrund regt er an, grundsätzlich zu prüfen, ob die Verfahren für Photovoltaikanlagen in Erhaltungsgebieten vereinfacht werden könnten. Ziel sei es, mehr Bürgerinnen und Bürger zur Installation solcher Anlagen zu motivieren.
Herr Schweim hebt hervor, dass in dieser Angelegenheit ein gutes Ergebnis erzielt worden sei und die Verwaltung offenbar eine praktikable Lösung ermöglicht habe. Zugleich betont er, dass es sinnvoll sei, die grundsätzliche Fragestellung erneut aufzugreifen. Er regt an, dass die Verwaltung erläutern könne, wie sich die Anforderungen der Erhaltungsverordnung mit dem Ziel der Nutzung erneuerbarer Energien in Einklang bringen ließen.
Herr Menke erklärt, dass die Thematik der Photovoltaikanlagen auf Dächern in städtebaulichen Erhaltungsgebieten nicht ohne Weiteres zu vereinfachen sei. Er führt aus, dass in solchen Gebieten nach § 172 Baugesetzbuch ein besonderer Genehmigungsvorbehalt bestehe. Ziel der Regelungen sei es, die städtebauliche Eigenart eines Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt zu bewahren, was auch durch entsprechende Verordnungen im Bezirk unterstützt werde. Deshalb müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, wie sich der Wunsch nach nachhaltiger Energieerzeugung mit dem Schutz des Stadtbildes vereinbaren lasse. Er erläutert, dass es durchaus möglich sei, Photovoltaikanlagen so zu integrieren, dass sie sich gestalterisch einfügen und das Erscheinungsbild nicht wesentlich beeinträchtigen, wie es im vorliegenden Fall offenbar gelungen sei. Gleichzeitig gebe es jedoch auch Konstellationen, etwa bei komplexen Dachlandschaften mit vielen Aufbauten, in denen Solaranlagen je nach Anordnung das Erscheinungsbild deutlich stören könnten. In solchen Fällen sei eine Genehmigung unter Umständen nicht möglich. Abschließend betont er, dass es daher stets auf den Einzelfall ankomme und der Dialog zwischen Verwaltung und Antragstellern wichtig sei, um tragfähige Lösungen zu finden.
Der Vorsitzende des Sportvereins Klipper THC e.V. schildert, dass der Verein dringend ein neues Vereinsheim (Eckerkamp 38) benötige. Vor diesem Hintergrund habe man frühzeitig Kontakt zur Bauprüfabteilung aufgenommen, um Möglichkeiten für einen Neubau zu besprechen, insbesondere im Hinblick auf notwendige Befreiungen vom geltenden Bebauungsplan. Eine bereits eingereichte Bauvoranfrage sei abgelehnt worden. Gegen den Ablehnungsbescheid habe man Widerspruch eingelegt. Er richtet die dringende Bitte an die Politik, in einen konstruktiven Dialog einzutreten, um gemeinsam Lösungen für ein zeitgemäßes Vereinsheim zu finden.
Herr Wasner erklärt, dass es sich primär um eine Angelegenheit des Bauprüfausschusses Alstertal handle, in dem solche Themen behandelt würden. Er lädt den Antragsteller ein, an einer entsprechenden Sitzung teilzunehmen, um dort sein Anliegen einzubringen.
Frau Bertram erklärt, dass das zentrale Problem aus ihrer Sicht darin liege, dass der bestehende Bebauungsplan einem Sportverein dieser Größe nicht gerecht werde. Sie führt aus, dass es daher sinnvoll erscheine, ein grundsätzlicheres Gespräch zu führen, das über die Ebene der Bauprüfung hinausgehe, um zu klären, welche Anforderungen heute an Sportvereine gestellt würden und wie diese mit den bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden könnten.
Herr Behrens verdeutlicht ebenfalls, dass der Planungsausschuss aus seiner Sicht nicht der richtige Ort für eine Lösung dieses Themas sei. Er schließt sich den Ausführungen von Frau Bertram an und spricht sich dafür aus, dass die Verwaltung einen lösungsorientiereten Ansatz finden möge, im bestehenden Planrecht dem Vereinsinteresse gerecht zu werden.
Herr Buse betont, dass das bestehende Gebäude ohnehin ersetzt werden müsse, da es nicht mehr sanierungsfähig sei. Es sei daher nicht sinnvoll, lediglich ein Gebäude mit gleicher Größe und Kubatur neu zu errichten. Vor diesem Hintergrund hält er es für angebracht, über neue Lösungsansätze nachzudenken und Gespräche zu führen, da die Bauprüfung aufgrund der bestehenden Vorgaben nur begrenzte Handlungsspielräume habe.
Herr Wasner erklärt, dass der Bebauungsplan Wellingsbüttel 16 relativ neu sei und damals keine Flächen für zukünftige Entwicklungen vorgesehen worden seien. Dies stelle nun ein erhebliches Hindernis dar, da der Bebauungsplan rechtlich bindend sei und weder die Bauprüfung noch die Politik diesen kurzfristig ändern könnten. Eine Anpassung würde ein neues planungsrechtliches Verfahren erfordern, was aufwendig sei und nicht einfach beschlossen werden könne. Er betont, dass man die Situation vor Ort nachvollziehen könne und das Anliegen unterstütze, jedoch keine falschen Erwartungen wecken wolle. Der richtige Weg sei daher, den Einzelfall im Bauprüfausschuss weiter zu beraten.
Herr Blumenthal unterstreicht, dass man den Sport grundsätzlich unterstützen wolle, jedoch ebenfalls an die rechtlichen Vorgaben gebunden sei. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass mögliche Ausnahmen auch Auswirkungen auf andere Grundstücke haben könnten. Daher sei es sinnvoll, zunächst im Bauprüfausschuss die konkreten Probleme und Abweichungen genau zu analysieren.
Herr Menke bittet um Verständnis, dass sein Fachamt außerhalb des bauprüflichen Verfahrens keine detaillierte Stellung zu einzelnen Vorhaben nehmen könne. Er wirbt jedoch für Vertrauen in das Verfahren und erklärt, dass durch den eingelegten Widerspruch nun das Rechtsamt den Fall prüfe. Dieses werde im Austausch mit den beteiligten Fachämtern untersuchen, ob die Entscheidung rechtmäßig sei oder ob alternative Lösungen möglich seien. Er empfiehlt, zunächst den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten.
Frau Wolff zeigt Verständnis für den Bedarf und schließt sich den vorherigen Einschätzungen an. Sie regt an, auch kreative Lösungsansätze in Betracht zu ziehen, insbesondere im Hinblick auf eine vertikale Nutzung von Flächen. Angesichts begrenzter Flächen in Hamburg müsse man verstärkt auch in die Höhe planen und alternative Konzepte entwickeln.
Herr Buse betont, dass ein Abwarten des Widerspruchsverfahrens aus seiner Sicht sinnvoll sei. Er weist darauf hin, dass verschiedene bauliche Lösungen denkbar wären. Abschließend merkt er an, dass der Bebauungsplan bereits aus dem Jahr 2014 stamme und in früheren politischen Konstellationen beschlossen worden sei.
siehe TOP 6.1
Ergebnis:
Der Planungsausschuss erklärt die Eingabe für erledigt.
Entfällt.
Entfällt.
Frau Nocella erläutert die Vorlage.
Herr Wasner zeigt sich zufrieden mit der Anwendung des neuen Rechtsinstrumentes. Er erkundigt sich, wann ungefähr mit einer Umsetzung durch den Vorhabenträger zu rechnen sei.
Frau Nocella erklärt, dass es in diesem Verfahren zwar keinen städtebaulichen Vertrag mit konkreter Durchführungsverpflichtung gebe, die Verwaltung jedoch davon ausgehe, dass die SAGA das Vorhaben zeitnah nach Schaffung des Planrechts umsetzen wolle. Sie weist darauf hin, dass aufgrund vorhandener Bestandsgebäude und notwendiger Umzüge eine abschnittsweise Entwicklung des Gebietes wahrscheinlich sei.
Herr Wasner fragt, wann mit der Inkraftsetzung des Bebauungsplanverfahrens gerechnet werden könne.
Frau Nocella führt aus, dass es das Ziel der Verwaltung sei, den Bebauungsplan noch 2026 in Kraft zu setzen, auch weil gesetzliche Fristen dies erfordern. Sie ergänzt, dass unter Umständen bereits vor dem formalen Inkrafttreten geprüft werden könne, ob bei Planreife nach § 33 Baugesetzbuch schon früher eine Baugenehmigung erteilt werden könne.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt mehrheitlich zu bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der CDU-Fraktion.
Frau Nocella erläutert die Vorlage.
Herr Buse erkundigt sich, ob bereits konkrete bauliche Planungen vorlägen.
Frau Nocella antwortet, dass die Vorstellungen der BDS bislang noch nicht baulich konkret ausgearbeitet seien. Es gehe zunächst weiterhin darum, das Planrecht für eine mögliche zukünftige Entwicklung zu schaffen.
Herr Behrens erinnert an die öffentliche Plandiskussion. Er berichtet von einer hohen Beteiligung und großer Verunsicherung unter den Anwohnern. Inzwischen habe sich die Situation etwas beruhigt, da nur wenige schriftliche Stellungnahmen eingegangen seien. Er halte er die grundsätzliche Zielrichtung für sinnvoll und sehe die Möglichkeit, die Entwicklung im Einvernehmen mit den Genossenschaftsmitgliedern konfliktarm umzusetzen.
Herr Ernst erklärt, dass er die bestandsgemäße Festsetzung der Hochhäuser im nördlichen Bereich nicht kritisch sehe. Unverständlich sei für ihn jedoch, warum im südlichen Bereich eine dichtere Bebauung mit mehreren Geschossen ermöglicht werden solle. Er verweist auf die Verunsicherung der Anwohner, die bereits in der öffentlichen Plandiskussion deutlich geworden sei, insbesondere weil unklar gewesen sei, was konkret gebaut werden solle. Eine frühzeitigere und transparentere Kommunikation seitens der Genossenschaft hätte diese Situation seiner Ansicht nach vermeiden können.
Herr Wasner widerspricht dieser Darstellung und betont, dass es sich hier um eine Genossenschaft handle und nicht um einen beliebigen privaten Vorhabenträger. Die Bewohner seien zugleich Mitglieder der Genossenschaft und damit in Entscheidungsprozesse eingebunden. Er hebt hervor, dass die Genossenschaft selbst den Entwicklungsbedarf formuliert habe und das Verfahren initiiert worden sei, um entsprechende Möglichkeiten zu schaffen. Die konkrete Ausgestaltung liege nun in der Verantwortung der Genossenschaft.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt mehrheitlich zu bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der CDU-Fraktion.
Gemeinsame Behandlung dieses Tagesordnungspunktes mit der Eingabe unter TOP 2.1 und den Anträgen unter TOP 6.1.1 und 6.1.2.
Herr Wasner erläutert, dass sich die Koalition darauf verständigt habe, das Bebauungsplanverfahren weiterhin ruhen zu lassen und mit dem vorliegenden Antrag zunächst einen Zwischenschritt einzulegen. Dieser solle der Kritik aus der bisherigen Bürgerbeteiligung Rechnung tragen. Geplant sei ein neues, informelles Beteiligungsformat mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, um ein breiteres Meinungsbild zu erhalten. Ziel sei es, zusätzliche Perspektiven zu gewinnen und die Diskussion zu vertiefen. Dabei solle bewusst noch keine politische Festlegung erfolgen, sondern zunächst ergebnisoffen gearbeitet werden. Nach Abschluss dieses Prozesses wolle man die Ergebnisse im Ausschuss auswerten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Frau Dr. Hochheim merkt an, dass ihre Fraktion eine informelle Bürgerbeteiligung grundsätzlich unterstütze, jedoch die konkrete Ausgestaltung kritisch sehe. Sie spreche sich gegen eine Zufallsauswahl aus und plädiere stattdessen für ein offenes Beteiligungsformat, an dem alle Interessierten teilnehmen könnten. Zudem halte sie es für wichtig, dass insbesondere die direkt betroffenen Anwohner stärker berücksichtigt würden. Darüber hinaus fordere sie eine politische Leitlinie zur künftigen Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf die geplante Verdichtung, die sie in der bisherigen Form für zu weitgehend halte.
Herr Blumenthal entgegnet, dass die geplante Zufallsauswahl gerade dazu diene, ein ausgewogeneres Meinungsbild zu erhalten, da offene Formate erfahrungsgemäß häufig von besonders engagierten oder ablehnenden Stimmen dominiert würden. Zudem ermögliche ein begrenzter Teilnehmerkreis eine qualitativ bessere Diskussion. Er betont, dass es sich um ein zusätzliches Beteiligungsformat handele und die bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten dadurch nicht ersetzt würden. Auch die Erstellung von Fachgutachten halte er unabhängig von politischen Zielsetzungen für notwendig.
Herr Ernst kritisiert, dass durch das geplante Verfahren unnötig Ressourcen gebunden und Prozesse verzögert würden. Stattdessen solle man die vorhandenen Kapazitäten nutzen, um andere, aus seiner Sicht besser geeignete Bauvorhaben voranzutreiben. Er sehe in dem vorgeschlagenen Vorgehen keinen sinnvollen Einsatz der Verwaltungskapazitäten.
Herr Behrens äußert sein grundsätzliches Verständnis und seine Zustimmung für Bürgerbeteiligungsverfahren, jedoch hinterfragt er, warum in diesem Fall ein zusätzliches, aufwendiges Verfahren überhaupt notwendig sei. Zudem regt er an, den zeitlichen und finanziellen Rahmen des Verfahrens klarer zu definieren.
Herr Menke erklärt für die Verwaltung, dass das geplante Beteiligungsformat organisatorisch umsetzbar sei und mit den vorhandenen Mitteln realisiert werden könne. Aufgrund der erforderlichen Vorbereitung, insbesondere bei der Beauftragung externer Dienstleister, sei jedoch davon auszugehen, dass Ergebnisse erst nach der Sommerpause vorgelegt werden könnten. Er betont, dass es sich um einen zusätzlichen, informellen Beteiligungsschritt handle, der das formelle Verfahren nicht ersetze.
Herr Schweim weist die Kritik von Herrn Ernst zurück und betont, dass Planungsverfahren eine fachliche Vorbereitung erforderten. Die Einschätzung der Umsetzbarkeit liege bei der Verwaltung. Es sei nicht zielführend, Projekte ohne entsprechende Grundlage einzufordern.
Frau Wagner hebt hervor, dass der Kreis der Betroffenen nicht ausschließlich auf unmittelbare Anwohner beschränkt werden dürfe. Auch Personen mit Wohnraumbedarf seien von der Planung betroffen. Diese Perspektive müsse in der Abwägung berücksichtigt werden.
Frau Wolff weist darauf hin, dass in offenen Beteiligungsformaten häufig vor allem lautstarke Stimmen dominieren, während zurückhaltendere Personen weniger Gehör fänden. Das geplante Format solle dazu beitragen, auch diesen Personen eine stärkere Beteiligung zu ermöglichen und so ein ausgewogeneres Meinungsbild zu erreichen.
Herr Wasner ergänzt abschließend, dass die Koalition mit dem vorgeschlagenen Verfahren bewusst auf die geäußerte Kritik reagiere und neue Formen der Bürgerbeteiligung erproben wolle. Eine inhaltliche Vorfestlegung solle vermieden werden, um den Beteiligungsprozess offen zu gestalten. Gleichzeitig bleibe das Ziel bestehen, an diesem Standort neues Planrecht zu schaffen.
Ergebnis:
Es wird punktweise abgestimmt:
Punkt 1&2:
Der Planungsausschuss beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
Punkt 3:
Der Planungsausschuss beschließt mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Punkt 4&5:
Der Planungsausschuss beschließt mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke.
Punkt 6:
Der Planungsausschuss beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Die Linke.
Der Planungsausschuss lehnt mehrheitlich ab bei Zustimmung der AfD-Fraktion sowie Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke.
Die Punkte 1-6 des Petitums haben sich durch die Abstimmung unter TOP 6.1 erledigt.
Punkt 7:
Der Planungsausschuss lehnt mehrheitlich ab bei Zustimmung der CDU-Fraktion sowie Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion.
Frau Bertram bezieht sich auf eine Pressemitteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum „Bau-Turbo“ und erkundigt sich, wie viele Baugenehmigungen in Wandsbek nach der Neuregelung erteilt worden seien.
Herr Menke erläutert, dass ihm diese Zahlen nicht vorliegen. Zur bauprüflichen Tätigkeit sei im Planungsausschuss keine Stellungnahme möglich.
Es werden keine Themen für die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.
Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.
Die Petentin der Eingabe unter TOP 2.1 erkundigt sich danach, wie die Zufallsauswahl der Bürgerinnen und Bürger für das Beteiligungsverfahren getroffen werde.
Frau Nocella verweist hierzu auf das Gesetz zur datenschutzkonformen Nutzung von Meldedaten von Einwohnerinnen und Einwohnern für Zufallsbeteiligungen.