Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Tonndorf 36,
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eine informelle Bürgerbeteiligung als dialogisches Format (ggf. unter Betrachtung einzelner Themenfelder wie z. B. Bebauung und Freiräume, Verkehr, soziale Infrastruktur und Versorgung) vorzubereiten und durchzuführen, [unverändert]
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ein externes Büro für die Moderation der Bürgerbeteiligung zu beauftragen, [unverändert]
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den Beteiligungsprozess überparteilich sowie ausgewogen unter Einbindung weiterer im Plangebiet und den angrenzenden Bereichen aktiver Initiativen, Anwohnergruppen und lokaler Akteure zu gestalten und sich für den Prozess eng mit der Bürgerinitiative „Zivilgesellschaft Tonndorf“ (ZiGe-Tonndorf) abzustimmen,
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alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner des Plangebiets Tonndorf 36 sowie der unmittelbar angrenzenden Bereiche, zur Teilnahme an der Bürgerbeteiligung einzuladen und aktiv zur Mitwirkung aufzufordern; hierfür sind geeignete Informationsmittel (z.B. Plakate, Flyer) einzusetzen, um eine umfassende Kenntnisnahme sicherzustellen,
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parallel notwendige Fachgutachten zu erstellen, [unverändert]
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das formale Bebauungsplanverfahren Tonndorf 36 weiterhin ruhend gestellt zu belassen, [unverändert]
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bei der weiteren inhaltlichen Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens die Vorgaben des Rahmenplans „Zentrum Tonndorf“ hinsichtlich der übermäßigen Verdichtungsvorgaben kritisch zu überprüfen und für das Plangebiet Tonndorf 36 davon abzuweichen, um eine an den bestehenden städtebaulichen Strukturen orientierte maßvolle Nachverdichtung sicherzustellen. Hierbei sind die unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten des Plangebiets an der Magistrale und der dahinterliegenden kleinteiligeren Wohngebiete im Sonnenredder mit begrünten Blockinnenbereichen entsprechend zu beachten.
Der Planungsausschuss wird sich nach Abschluss des informellen Bürgerbeteiligungsverfahrens mit den Ergebnissen des Bürgerbeteiligungsverfahrens in öffentlicher Sitzung befassen.