Sektorales Bebauungsplanverfahren Bramfeld 74 Haidlandsring - Zustimmung zur Feststellung
Letzte Beratung: 24.03.2026 Planungsausschuss Ö 5.2
Angesichts des dringenden Wohnraumbedarfes in Hamburg erscheint das geltende Planrecht des Baustufenplanes Bramfeld (W 1 o und W 2 o) mit geringen zulässigen Nutzungsmaßen für die Entwicklung des Plangebiets am Haidlandsring und Haidlandsweg westlich der Straße Bramfelder Drift, unweit der gesamtstädtischen Magistrale ‘Bramfelder Chaussee‘ städtebaulich nicht mehr angemessen. Deswegen wurde im November 2023 ein Bebau-ungsplanverfahren zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 Absatz 2 d BauGB (sektoraler Bebauungsplan) eingeleitet.
Mit dem sog. sektoralen Bebauungsplan Bramfeld 74 sollen die planungsrechtlichen Voraus-setzungen zur Modernisierung des Gebäudebestandes durch Aufstockung, Flächen für Anbauten oder einen vollständigen Ersatz mit zusätzlichem Wohnraum des Plangebietes, das sich weitgehend im Eigentum der Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eG (BDS) befindet, geschaffen werden. Ergänzend soll ein Beitrag zum bezahlbaren Wohnraum in Hamburg geleistet werden und sollen mindestens 35% der Wohneinheiten als öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden. Zur Sicherung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde mit der BDS planbegleitend ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
2. Kommunalpolitische AspekteMit dem Bebauungsplan Bramfeld 74 wird der Bau von rund 225 zusätzlichen Wohneinheiten ermöglicht und somit den bezirks- und landespolitischen Entwicklungszielen der Nachverdichtung und der Schaffung von Wohnungen, insbesondere der Schaffung von dringend benötigtem bezahlbarem Wohnraum entsprochen.
3. PlanungsdatenEinleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 07.11.2023
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ÖPD) 29.01.2024
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 12.03.2024
Aufstellungsbeschluss 17.12.2024
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 15.05. - 16.06.2025
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 18.07.2025
Beschluss des Planungsausschusses über die Veröffentlichung des Planentwurfs14.10.2025
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB 07.01. – 09.02.2026
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 27.02.2026
Im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs sind drei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Der Inhalt begründet keinen Anlass für Änderungen der Planung.
Die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach Beteiligung der Öffentlichkeit dem Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt.
Es haben sich aus Sicht der Verwaltung somit auch insgesamt keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Feststellung des Bebauungsplans Bramfeld 74 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.
- Bebauungsplan-Entwurf Bramfeld 74
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)
- Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB
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