Bebauungsplanverfahren Tonndorf 36 - Schaffung von neuem Planrecht für mehr Wohnraum und eine zeitgemäße Stadtentwicklung im Bürgerdialog Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 24.03.2026 Planungsausschuss Ö 6.1
Der Planungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 12.03.2024 der Beschlussvorlage der Verwaltung zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Tonndorf 36 (nördlich der Stein-Hardenberg-Straße) auf Grundlage der Rahmenplanung Tonndorf (November 2022) und Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch zugestimmt (Drucksache 21-8530). Die Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 29.05.2024 statt. Die Ergebnisse der Veranstaltung wurden dem Planungsausschuss am 21.11.2024 vorgestellt und beraten.
Das Bebauungsplanverfahren wurde bis auf Weiteres ruhend gestellt, um personelle und fachliche Kapazitäten im Arbeitsprogramm Bebauungsplanung für vorrangige Vorhaben bereitzustellen. Mittlerweile bestehen gemäß aktualisiertem Arbeitsprogramm 2026 wieder Kapazitäten bei der Verwaltung, sich mit einem weiteren Bebauungsplanverfahren auseinanderzusetzen.
Als Wandsbek-Koalition ist es unser Ziel, das Plangebiet Tonndorf 36 nördlich der Stein-Hardenberg-Straße in der Nähe des Bus- und künftigen S-Bahnhofs und Zentrums Tonndorf weiterzuentwickeln. Wir möchten den Eigentümerinnen und Eigentümern ermöglichen, insbesondere entlang der Magistrale eine zeitgemäße mehrgeschossige Bebauung zu realisieren. Dadurch schaffen wir die Voraussetzungen, mehr Menschen in Tonndorf und Hamburg bezahlbaren Wohnraum in zentraler Lage anzubieten.
Besonderen Wert legen wir darauf, dass bei allen Schritten des Verfahrens neben den städtebaulichen Erfordernissen von Bezirk und Gesamtstadt auch die Qualitäten des Quartiers sowie die Anliegen und Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort berücksichtigt werden. Die geplanten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Entwicklung des Plangebiets im Einklang mit den bestehenden und weiter zu entwickelnden Strukturen erfolgt, und Rücksicht auf die Lebensqualität sowie die Interessen der betroffenen Bevölkerung genommen wird. Nur durch eine frühzeitige und umfassende Einbindung der Menschen vor Ort kann eine nachhaltige und akzeptierte Planung gewährleistet werden.
Mit diesem Antrag bitten wir die Verwaltung des Bezirksamtes, im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Tonndorf 36 die nachfolgenden Maßnahmen umzusetzen. Ziel ist es, über die Anforderungen des Baugesetzbuches hinaus eine transparente und umfassende Bürgerbeteiligung sicherzustellen, die die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der lokalen Akteure angemessen berücksichtigt. Durch die vorgeschlagenen Schritte soll der Planungsprozess konstruktiv begleitet und die Grundlage für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Plangebiets geschaffen werden.
Dies vorausgeschickt möge der Planungsausschuss folgendes beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Tonndorf 36,
Der Planungsausschuss wird sich nach Abschluss des informellen Bürgerbeteiligungsverfahrens mit den Ergebnissen des Bürgerbeteiligungsverfahrensin öffentlicher Sitzung befassen.
keine Anlage/n
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