Sektorales Bebauungsplanverfahren Jenfeld 30 - Elfsaal - Zustimmung zur Feststellung
Letzte Beratung: 24.03.2026 Planungsausschuss Ö 5.1
Angesichts des dringenden Wohnraumbedarfes in Hamburg erscheint das geltende Planrecht (Baustufenplan / W 1 o) im Bereich westlich des Schiffbeker Weges und südlich der Straße Elfsaal städtebaulich und der Lagegunst nicht mehr angemessen. Deswegen wurde im Juni 2023 ein Bebauungsplanverfahren zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 Absatz 2 d BauGB (sektoraler Bebauungsplan) eingeleitet.
Mit dem sog. sektoralen Bebauungsplan Jenfeld 30 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Erneuerung des Plangebiets, das sich im Eigentum der SAGA befindet, geschaffen werden. Ziel ist die Ermöglichung einer Neuerrichtung der Wohngebäude, wodurch eine höhere bauliche Dichte mit zusätzlichem Wohnraum, und eine verbesserte Lärmabschirmung angestrebt wird und zugleich die Aufenthaltsqualität im Plangebiet gewahrt werden soll. Ergänzend soll ein Beitrag zum bezahlbaren Wohnraum in Hamburg geleistet werden und sollen mindestens 50 % der Wohneinheiten als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden. Zur Sicherung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde mit der SAGA ergänzend ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
2. Kommunalpolitische AspekteMit dem Bebauungsplan Jenfeld 30 wird der Bau von rund 300 neuen Wohneinheiten ermöglicht und somit den bezirks- und landespolitischen Entwicklungszielen der Nachverdichtung und der Schaffung von Wohnungen, insbesondere auch der Schaffung von dringend benötigtem bezahlbarem Wohnraum entsprochen.
3. PlanungsdatenEinleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 13.06.2023
Öffentliche Plandiskussion 11.09.2023
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 07.11.2023
Aufstellungsbeschluss 11.12.2024
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 12.05. –13.06.2025
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 18.07.2025
Beschluss des Planungsausschusses über die Veröffentlichung des Planentwurfs 14.10.2025
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB 07.01. – 09.02.2026
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 27.02.2026
Im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanänderungsentwurfs sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Die Fachbehörden und weiteren Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach Veröffentlichung dem Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt.
Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Feststellung des Bebauungsplanes Jenfeld 30 zuzustimmen und hierfür der Be-zirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.
Bebauungsplan-Entwurf Jenfeld 30
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)
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