22-3255

Sektorales Bebauungsplanverfahren Jenfeld 30 - Elfsaal - Zustimmung zur Feststellung

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 24.03.2026 Planungsausschuss Ö 5.1

Sachverhalt
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung

Angesichts des dringenden Wohnraumbedarfes in Hamburg erscheint das geltende Planrecht (Baustufenplan / W 1 o) im Bereich westlich des Schiffbeker Weges und südlich der Straße Elfsaal städtebaulich und der Lagegunst nicht mehr angemessen. Deswegen wurde im Juni 2023 ein Bebauungsplanverfahren zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 Absatz 2 d BauGB (sektoraler Bebauungsplan) eingeleitet.

Mit dem sog. sektoralen Bebauungsplan Jenfeld 30 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Erneuerung des Plangebiets, das sich im Eigentum der SAGA befindet, geschaffen werden. Ziel ist die Ermöglichung einer Neuerrichtung der Wohngebäude, wodurch eine höhere bauliche Dichte mit zusätzlichem Wohnraum, und eine verbesserte Lärmabschirmung angestrebt wird und zugleich die Aufenthaltsqualität im Plangebiet gewahrt werden soll. Ergänzend soll ein Beitrag zum bezahlbaren Wohnraum in Hamburg geleistet werden und sollen mindestens 50 % der Wohneinheiten als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden. Zur Sicherung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde mit der SAGA ergänzend ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

2. Kommunalpolitische Aspekte

Mit dem Bebauungsplan Jenfeld 30 wird der Bau von rund 300 neuen Wohneinheiten ermöglicht und somit den bezirks- und landespolitischen Entwicklungszielen der Nachverdichtung und der Schaffung von Wohnungen, insbesondere auch der Schaffung von dringend benötigtem bezahlbarem Wohnraum entsprochen.

3. Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 13.06.2023

Öffentliche Plandiskussion 11.09.2023

Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 07.11.2023

Aufstellungsbeschluss 11.12.2024

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 12.05. 13.06.2025

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 18.07.2025

Beschluss des Planungsausschusses über die Veröffentlichung des Planentwurfs 14.10.2025

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB 07.01. 09.02.2026

Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 27.02.2026

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB (Veröffentlichung)

Im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanänderungsentwurfs sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.

Die Fachbehörden und weiteren Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach Veröffentlichung dem Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt.

Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.

Petitum/Beschluss

Der Planungsausschuss wird gebeten,

der Feststellung des Bebauungsplanes Jenfeld 30 zuzustimmen und hierfür der Be-zirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.03.2026
Ö 5.1
Lokalisation Beta
Jenfeld

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.