Herr Meyer eröffnet die Sitzung, ruft die Ausschussmitglieder namentlich auf und begrüßt alle Anwesenden. Er weist darauf hin, dass der Mitschnitt der Sitzung bzw. private BIld- und Tonaufnahme hiervon untersagt seien. Er schlägt eine fraktionsweise Abstimmung durch je einen Vertreter der Fraktionen sowie die Einräumung des Rederechts der anwesenden Anwohner zu TOP 6 vor.
Herr Schweim weist darauf hin, dass diejenigen, die über das Telefon teilnähmen, nicht stummgeschaltet werden dürften, da sie ansonsten keine Möglichkeit hätten, sich anderweitig, wie mittels des Chats, zu melden.
Herr Meyer weist auf die beiden bereits im Vorhinein versandten Schreiben des Bürgervereins Oldenfelde hin, bei dem es zum einen um die Buslinie 36 und zum anderem um den neuen Basketballplatz am Bahnhof Oldenfelde gehe. Er teilt mit, dass Herr Weiske aufgrund des Anliegens zur Buslinie bereits die Hochbahn angeschrieben und auch eine Antwort erhalten habe, die dem Ausschuss weitergeleitet worden sei.
Herr Weiske regt an, zum Anliegen in Bezug auf den Basketballplatz den Jugendhilfeausschuss zu beteiligen.
Herr Rieken ergänzt, dies könne als EIngabe gewertet und dann in den Jugendhilfeausschuss überwiesen werden.
Herr Schuy, Bürgerverein Oldenfelde, teilt mit, dass er die Dame mit dem Anliegen der Buslinie 36 über die Auskunft der Hochbahn informiert habe. Damit sei diese zufrieden. Allerdings stehe die Linienführung der Linie 167 nach wie vor zur Diskussion bei anstehenden Gesprächen mit der Hochbahn zur Nahverkehrsverbesserung in Rahlstedt.
Herr Weiske gibt zu bedenken, dass die durch den Fachausschuss für Wirtschaft und Mobilität geäußerten Referentenwünsche an die Hochbahn mehrfach durch die Fachbehörde abgelehnt worden seien. Nun werde versucht, einen Referenten über den Hauptausschuss einzuladen. Falls dies erfolgreich sei, sagt er zu, den Bürgerverein hierüber zu informieren.
Ergebnis:
Der Ausschuss beschließt einstimmig, das Anliegen zum Basketballplatz als Eingabe zu werten und in den Jugendhilfeausschuss zu überweisen.
Herr Weiske bittet darum, aufgrund einer kurzfristig vorlegten Änderung im Protokoll dessen Genehmigung zu vertagen.
Ergebnis:
Der Ausschuss vertagt die Genehmigung der Niederschrift einstimmig.
entfällt
Herr Kranig erkundigt sich danach, ob das Halteverbotsschild im Krontaubenstieg etwas anders aufgestellt werden könne, damit 2-3 Parkplätze erhalten bleiben könnten. Als Beispiel dafür führt er die Anordnung im Ellerneck an.
Herr Meyer, PK 38, verweist auf die in der Anordnung enthaltene Begründung, nach der für größere Fahrzeuge, insbesondere Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge, eine sog. Schleppkurve erforderlich sei.
Herr Kranig äußert Unverständnis, da sich das Schild noch im Bereich der geraden Strecke befinde und seines Erachtens auch weiter rechts aufgestellt werden könne. Im Ellerneck dagegen befinde sich das Halteverbot lediglich im Bereich der Kurve.
Herr Rieken weist auf die an das Halteverbot angrenzende Einfahrt hin und äußert die Vermutung, dass deren Belange bei der Anordnung berücksichtigt worden sei.
Herr Meyer weist auf das vorliegende Foto hin, bei dem gegenüber dem Halteverbot Fahrzeuge parkten. Hierdurch werde der Raum ansonsten zu eng.
Ergebnis:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Weiske weist darauf hin, dass die Vorstellung der Maßnahme bereits am 6.8.2020 im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft erfolgt sei. Seine Fraktion habe damals bereits auch eine Vorstellung im hiesigen Regionalausschuss beantragt. Dies sei jedoch durch die Koalition abgelehnt worden. Nun sei seine Fraktion sehr verwundert darüber, dass jetzt die Vorstellung auf Bestreben der Koalitionsfraktionen erfolge.
Herr Ruge erläutert anhand einer Präsentation (siehe Anlage), dass der Fahrbahnzustand des Jacobshagener Weges stark sanierungsbedürftig sei und Risse aufweise, so dass ein hoher Unterhaltungsaufwand erforderlich geworden sei. Auch die Entwässerung sei in der Straße problematisch. Im Rahmen einer grundhaften Erneuerung sei eine regelkonforme Anpassung vorgeschrieben. Im Jacobshagener Weg befinde sich momentan ein kleiner unbefestigter Randstreifen, daneben ein ca. 1,65 m breiter Gehweg aus Platten und eine 5m breite Fahrbahn sowie im südlichen Bereich ein Entwässerungsgraben mit rund 3 m Breite, so dass insgesamt knapp 10 m Breite zur Verfügung stünden. Auffällig sei, dass es keine beidseitige Erschließung und nur einen einseitigen Gehweg gebe, obwohl auf beiden Seiten der Straße eine Bebauung bestehe. Den geltenden Vorgaben nach müsse jedoch auf beiden Seiten ein Gehweg hergestellt werden, der jeweils breiter als 1,65m sein müsse. Auf den Graben könne allerdings aufgrund des Wasserhaushaltsgesetzes (HWG) nicht verzichtet werden. Der offene Gräben sei zu erhalten und dürfe nicht verrohrt werden. Aufgrund dieser Gegebenheiten sei nur die Variante mit einer Mischverkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bereich realisierbar. Dadurch würden auch barrierefreie Querungsmöglichkeiten ermöglicht, die bisher nicht vorhanden seien. Im Zuge der Planung würden auch die Einmündungsbereiche angepasst, die bisher sehr groß dimensioniert seien. Durch das Offenhalten des Grabens werde keine zusätzliche Versiegelung nötig. Auf der Mischverkehrsfläche würden Parkstände für Kraftfahrzeuge und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Auch die Beleuchtung werde dort, wo es erforderlich ist, angepasst.
Herr Ruge erläutert die Planungen im Einzelnen anhand der Pläne. In der Straße Kronsheide stelle sich das Problem, dass auf beiden Seiten Einfriedungen durch Hecken, Mauern, etc. der privaten Eigentümer in den öffentlichen Grund hineinragten, so dass nicht der komplette Querschnitt zur Verfügung stehe. Die Straßenbreite betrage ebenfalls ca. 10 m, jedoch gebe es auf beiden Seiten einen - jedoch nach den heutigen Vorschriften nicht mehr regelkonformen - Gehweg. Unter Berücksichtigung der privaten Einfriedungen sei hier ein Querschnitt entwickelt worden. Dadurch werde der Gehweg als Kompromiss mit 1,9m nicht ganz den Regeln entsprechend hergestellt, jedoch breiter als bisher. Im Gegensatz zum Jacobshagener Weg solle hier ein Separationsprinzip in Bezug auf den Verkehr herrschen mit einem durch Hochborde abgegrenzten Gehweg und einer 5 m breiten Asphalt-Fahrbahn. Auch hier sollten barrierefreie Querungen ermöglicht, Fahrradabstellplätze gebaut und die Beleuchtung angepasst werden. Zum Thema Parkstände teilt er mit, dass sich bisher ca. 35 Parkstände, abhängig von der Fahrzeuggröße und der Stellweise, in beiden Straßen befänden. Diese seien nicht markiert; es könne bisher entsprechend dem Platz aufgrund der Fahrbahnbreite geparkt werden. Künftig seien nun im Jacobshagener Weg ca. 16 Parkstände durch eine Markierung mit einem gesonderten Pflaster und in der Krohnsheide ca. 5 Parkstände geplant. Er betont, dass es keinen Anspruch auf einen eigenen Parkplatz im öffentlichen Raum gebe. Es handle sich hier um Parkstände im öffentlichen Straßenraum für den Besucher- und Lieferverkehr , die nach den Hamburger Vorgaben mit 20% der Wohneinheiten des entsprechenden Plangebietes bemessen würden. Im dem Planungsgebiet Jacobshagener Weg/Krohnsheide befänden sich ca. 60 Wohneinheiten, so dass hiernach sogar nur 12 Parkstände entsprechend der Vorgaben einzurichten seien.
Zum aktuellen Stand teilt er mit, dass momentan die Ausführungspläne soweit vorbereitet würden, um im Anschluss eine Kostenunterlage zur Einwerbung der finanziellen Mittel aufstellen zu können. Im Mai solle ein Leistungsverzeichnis erstellt werden, mit dem dann im Sommer eine Ausschreibung zur Beauftragung einer Baufirma gefertigt werde. Voraussichtlich könne mit dem Baubeginn im I.Q. 2022 gerechnet werden. Dies sei jedoch u.a. auch wetterabhängig. Vor den eigentlichen Bauarbeiten würden noch ab März Arbeiten durch die Leitungsträger zur Erneuerung oder Umlegung ihrer Leitungen durchgeführt.
Herr Rieken weist darauf hin, dass im Jacobshagener Weg laut Auskunft der Anwohner ein gewisser Parkdruck herrsche und erkundigt sich danach, ob dort noch Möglichkeiten zur Schaffung von ein bis zwei weiteren Parkplätzen bestünden. Hierzu bezeichnet er eine konkrete Fläche.
Herr Ruge erklärt, hier gebe es wenig Spielraum, da auch Platz für Begegnungsmöglichkeiten bzw. Ausweichräume benötigt werde. Er sagt jedoch eine Prüfung der von Herrn Rieken benannten Fläche zu.
Herr Ludwig betont, dass diese Vorstellung und Diskussion des Vorhabens aufgrund des Antrages seiner Fraktion bzw. der Koalitionsfraktionen ermöglicht werde und regt eine separate Veranstaltung zur Beteiligung aller Anwohner an.
Herr Ruge entgegnet, dass dies den bisherigen Abstimmungen bei der Straßenplanung widerspräche. Ein größeres Beteiligungsverfahren sei lediglich bei der erstmaligen endgültigen Herstellung von Straßen vorgesehen. Hierbei würden Beiträge der Bürger zur Finanzierung erhoben. Bei allen anderen Maßnahmen gebe es keine Vorgaben zur Durchführung eines Beteiligungsverfahrens der Anwohner. Dies verlängere die jeweilige Planungsdauer stark und sei auch beim Vorhaben Jacobshagener Weg nicht erfolgt. Hier existiere bereits mit allen Trägern öffentlicher Belange abgestimmte Planung, die bei einer Neubeteiligung der Anwohner zeitlich zu einer beträchtlichen Verzögerung führen würde.
Herr Weiske bedankt sich und bittet darum, die gezeigte Präsentation dem Protokoll beizufügen, damit die Ausschussmitglieder die Möglichkeit hätten, hierüber mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen. Er kritisiert nochmals die Ablehnung des Antrags seiner Fraktion im August, mit dem eine wesentlich frühere Bürgerbeteiligung ermöglicht worden wäre. In Bezug auf die geplante farbliche Markierung von Parkständen weist er darauf hin, dass sich seiner Erfahrung nach die Fahrer der Fahrzeuge nicht an die Markierungen hielten.
Frau Rosenbohm bedankt sich ebenfalls und äußert sich erfreut über die Tatsache, dass hier keine Anliegerbeiträge erhoben würden. Sie erkundigt sich danach, ob auf den Grundstücken und in den umliegenden Straßen Parkmöglichkeiten bestünden. Außerdem erkundigt sie sich nach dem Parkverhalten in der Hinsicht, ob dort Langzeit- oder Kurzzeitparker und Bewohner umliegender Straßen oder aus dem Jacobshagener Weg selbst parkten.
Herr Ruge teilt mit, dass durch sein Fachamt keine konkrete Verkehrs- oder Parkraumuntersuchung erfolgt sei und er hier nur Vermutungen äußern könne. Danach parkten dort vermutlich hauptsächlich die Anwohner, da sich in direkter Umgebung keine Ziele befänden, durch die in diesen Straßen Parkdruck entstehe. Auf den Grundstücken der Südseite und auch in der Straße Krohnsheide sei durch die Bebauung die Schaffung von Stellplätzen möglich. Für die Bewohner der Mehrfamilienhäuser auf der Nordseite gebe es in der Straße Krohnsheide eine Stellplatzanlage, die auch genutzt werden könne.
Frau Wiemer ergänzt, dass er sich hier um ein Wohngebiet handle, in dem hauptsächlich entlang der Straße geparkt werde. Dort gäbe es relativ viele Parkplätze. Sie betont, dass eine Anliegerbeteiligung lediglich in den Fällen einer erstmaligen endgültigen Herstellung einer Straße vorgesehen sei, bei denen die Anlieger zu einer Kostenbeteiligung herangezogen würden. In allen anderen Fällen fielen keine Ausbaubeiträge mehr an. Bei einer normalen Grundinstandsetzung sei keine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Eine reine Anwohnerbeteiligung sei nicht zulässig. Sie warnt davor, bei jeder Instandsetzung einer Straße eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, da diese sowohl aufwändig als auch sehr kostenintensiv seien, da hierfür ein externes Büro beauftragt und sämtlichen Bürgern, nicht nur den Anwohnern, die Gelegenheit zur Beteiligung werden müsse.
Herr Wagner weist auf die Mehrfamilienhausbebauung auf der Nordseite des Jacobshagener Wegs hin, deren Bewohner besonders auf die Straßenparkplätze angewiesen seien und bittet um eine Überprüfung, ob noch weitere Parkmöglichkeiten geschaffen werden könnten.
Ein Anwohner des Jacobshagener Wegs bedankt sich zunächst bei dem Ausschuss für die Möglichkeit der Beteiligung, bei Herrn Buschhüter für die Informationen und bei dem Polizeikommissariat 38 für dessen zutreffende Einschätzung im Rahmen des Planungsverfahrens. Er teilt mit, dass sich ca. die Hälfte der Nachbarn über ein Nachbarschaftsnetzwerk zusammengeschlossen hätten, deren Einschätzungen er hier einbringen wolle. Diese decke sich teilweise nicht mit dem hier Vorgetragenen. Er weist darauf hin, dass keine Verkehrserhebung durchgeführt worden sei und in der Planungsunterlage von weniger als 400 Fahrzeugen pro Stunde ausgegangen worden sei. Dagegen stellt er dar, dass von lediglich ca. 200 Fahrzeugbewegungen pro Tag auszugehen sei. Die Fahrradbügel halte er auf den vorgesehenen Flächen für nutzlos, da diese nach Bedarf auf den Privatflächen eingerichtet werden könnten. Dies sei so z.B. auf im Jacobshagener Weg 7 erfolgt, wo der Vermieter diese errichtet habe. Er halte die Fahrradbügel auf der Straße auch bei Besuchen und Bewegungen nicht für erforderlich. Bei der Lage der Parkplätze müsse darüberhinaus auch der Fall von Eicheln berücksichtigt werden, der zu Fahrzeugbeschädigungen führen könne. Die Verringerung der Fahrbahnbreite in der Straße Krohnsheide sei unverhältnismäßig und könne zu Beschädigungen von Spiegeln oder anderem führen. Allerdings beinhalte die eben von Herrn Ruge vorgestellte Planung offenbar wieder eine größere Breite. Für wichtig und zukunftsweisend halte er die Aufstellung von Elektroladesäulen und Abstellmöglichkeiten für Pedelecs. Aus Sicht der Anwohner habe der Erhalt der Stellplätze eine hohe Priorität, um den Parkdruck in und aus Nachbarstraßen, insbesondere Am Kroog, zu vermeiden. Die bisher vorhandenen 32 Parkplätze würden komplett benötigt. Auch wenn es keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum gebe, erhalte dies den Wohnwert. Mit den vorliegenden Planungen würden 50% der Parkplätze vernichtet. Dies stelle das größte Problem für die Anwohner dar. Die Erhaltung des Grabens sei dabei unstrittig. Er weist darauf hin, dass es sich bereits um einen verkehrsberuhigten Bereich handle, der offensichtlich aufgrund des fehlenden zweiten Gehweges eingerichtet worden sei. Er schlägt vor, entweder den Bürgersteig einzuebnen und die Parksplätze zu markieren oder einen Neubau als Ausnahme so herzustellen, dass das bisherige Straßenbild erhalten bleibe. Er regt eine gemeinsame Ortsbegehung mit den Anwohnern an und betont, dass die bisherige Planung nicht mit Zustimmung des Polizeikommissariates 38 erfolgt sei. Er erkundigt sich außerdem, welche Nutzungsansprüche erhoben worden seien, da die Planungen dem Willen von mindestens der Hälfte der Anwohner widersprächen. Er spricht sich dafür aus, dass die Planung an die Lebensrealität angepasst werde, die den Wohnwert der Häuser bzw. der Straße nicht vermindert, sondern mindestens erhalte oder erhöhe.
Herr Ruge betont, dass sein Fachamt im Jacobshagener Weg keine andere Planungsmöglichkeit habe als die hier vorgestellte. Die Erhaltung des Grabens schreibe die Wasserschutzrahmenlinie so vor. Der Gehweg auf der südlichen Seite sei durch das Hamburger Wegegesetz zwingend vorgesehen. Auch, wenn damals bei der erstmaligen Herstellung auf der südlichen Seite kein Gehweg vorgesehen worden sei, sei die Verwaltung nun beim Umbau an die geltenden Richtlinien gebunden, die zwingend einen beidseitigen Gehweg vorsehe. In Bezug auf die Anzahl der Parkplätze sei höchstens eine minimale Erhöhung denkbar, wie bereits von Herrn Rieken vorgeschlagen. Die Nutzungsansprüche ergäben sich aus der Tatsache, dass die öffentlichen Straßenverkehrsflächen allen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen zur Verfügung stünden. Daher würden nicht nur Parkstände für Kraftfahrzeuge, sondern auch für Fahrräder geschaffen. Dies entspreche auch dem Ziel der Mobilitätswende, nach dem mehr Menschen das Fahrrad nutzen sollten. Es sei nicht der Fall, dass alle Fahrräder auf Privatgrund untergebracht werden könnten. Zur Planung von Elektroladesäulen weist er daraufhin, dass dies ein Projekt von Stromnetz Hamburg sei, bei dem die Bezirke lediglich beteiligt würden und Bedarfe anmelden könnten. In diesem Fall sei kein Bedarf gemeldet worden. Er stellt in Aussicht, hier noch einmal nachzufragen. Die Aussage, dass die Polizei den Planungen nicht zustimme, verwundere ihn, da diese bei allen Verschickungen beteiligt werde und hier bereits eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung vorliege.
Eine Anwohnerin äußert sich verwundert über das gezeigte Foto, bei dem einige freie Parkplätze zu sehen seien. Dies entspreche nicht der Realität, da in den betroffenen Straßen ein hoher Parkdruck herrsche. Sie weist darauf hin, dass manche Haushalte über mehr als ein Fahrzeug verfügten. Außerdem bezweifle sie die Notwendigkeit eines zweiten Gehweges und habe kein Verständnis für die beabsichtigten Planungen.
Frau Wiemer erklärt, sie habe Verständnis für die Situation der Anwohner, ihr Fachamt sei jedoch bei der Grundinstandsetzung von Straßen verpflichtet, sich an die geltenden Regelwerke zu halten. Sie führt aus, dass die Mitarbeiter des Bezirksamtes in dem Falle zur Verantwortung herangezogen würden, wenn sich ein Unfall aufgrund des fehlenden zweiten Gehweges ereignen sollte. Hier bleibe der Verwaltung nichts anderes übrig, als die Vorschriften umzusetzen.
Ein Anwohner der Straße Am Kroog weist darauf hin, dass weder die Forderung nach Ladesäulen noch nach Fahrradbügeln von Bürgern erhoben worden sei. Er habe gehört, dass der ADFC sich für die Aufstellung von Fahrradbügeln einsetze. Er schildert den großen Parkraumdruck, der sich insbesondere durch die Einrichtung von zwei Großbaustellen mit den entsprechenden Halteverbotszonen noch verstärkt habe.
Herr Ruge erklärt, es sei zwar das generelle Ziel, im öffentlichen Raum mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder anzubieten, jedoch könne im Einzelfall davon abgesehen werden, wenn durch die Anwohner keinerlei Bedarf gesehen werde. Allerdings bedeute dies nicht automatisch eine nennenswerte Erhöhung der PKW-Stellplätze.
Herr Rieken stellt richtig, dass das Projekt "Elektroladesäulen" ein Vorhaben der Stadt Hamburg sei, die Stromnetz Hamburg mit der Aufstellung der Ladesäulen beauftrage. Bisher habe die Stadt ein Paket mit 1000 Ladesäulen finanziert und beabsichtige nun die Aufstellung weiterer 1000 Ladesäulen. Das Projekt werde von der Wirtschafts- und der Verkehrsbehörde bearbeitet und die Standorte dort unter Einbeziehung der Bezirke geplant. Daher müsse sich in Bezug auf die Standortplanung an die beiden Fachbehörden und nicht an Stromnetz Hamburg gewandt werden.
Frau Wiemer gibt zu bedenken, dass dann weniger Stellplätze für die restlichen Fahrzeuge zur Verfügung stünden.
Herr Weiske bestätigt, dass durch das Polizeikommissariat die Anordnung der Parkstände zwar moniert worden sei, jedoch habe das Fachamt MR anschließend auf die Notwendigkeit einer entsprechenden Fahrbahnbreite inklusive Ausweichmöglichkeiten bei der Durchfahrt von Rettungs- und Müllfahrzeugen hingewiesen.
Herr Wagner äußert Unverständnis für die geplanten Änderungen, die offenbar nicht den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprächen, sondern einer Ideologie entsprängen. Er fragt, ob hier die Notwendigkeit einer Grundinstandsetzung mit den dargestellten Folgen bestehe oder ob der Status quo der Straße erhalten werden und die Situation in Teilen verbessert werden könne.
Frau Wiemer erklärt, dass bereits auf den Fotos zu erkennen sei, dass es nicht ausreichend sei, lediglich eine 5 cm-dicke Decke über die Fahrbahn zu ziehen, sondern ein Untergrundaufbau von mindestens 40cm, vermutlich 70cm nötig sei.
Herr Nack betont die Notwendigkeit, auf öffentlichem Raum sowohl Kraftfahrzeug- als auch Fahrradstellplätze zu schaffen, weist darauf hin, dass auf den Privatflächen der Mehrfamilienhäuser kaum Fahrradabstellmöglichkeiten bestünden und die Besitzer von Pedelecs dankbar für eine Sicherungsmöglichkeit mit einem stabilen Bügel zum Anschließen seien. Er halte den Bedarf daher für gegeben und sehe den Raumverbrauch nur als sehr gering an.
Ein Anwohner weist darauf hin, dass bereits ein Vermieter eines Mehrfamilienhauses reagiert und eigene Fahrradbügel auf seinem Grundstück aufgestellt habe. Diese seien für die Bewohner sicherlich attraktiver und sicherer als das Abstellen auf dem Gehweg.
Herr Schweim äußert Verständnis für die Darstellung unterschiedlicher Interessen. Es sei Aufgabe der Politik, die Interessen gegeneinander abzuwägen und Ziele zu definieren. Wenn das Ziel des Klimawandels ernsthaft verfolgt werden solle, seien auch entsprechende Handlungen nötig. Er weist auf die neue, gut erreichbare U-Bahn-Station Oldenfelde und die künftigen Möglichkeiten des autonomen Fahrens hin, das große Änderungen in der Mobilität verursache.
Herr Ernst weist darauf hin, dass die längs zur Fahrtrichtung stehenden Fahrradbügel ein hohes Unfallpotenzial aufwiesen, da sie leicht von rangierenden Handwerkerfahrzeugen übersehen werden könnten.
Herr Ruge stimmt dem zu und sagt eine Prüfung zu, ob die Bügel quer aufgestellt werden könnten.
Herr Ludwig bittet darum, eine gemeinsame Ortsbegehung vorzunehmen und nach besseren Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Frau Wiemer sagt zu, weist jedoch darauf hin, dass sie hierdurch wenig Möglichkeiten sehe, von der vorgestellten Planung abzuweichen. Sie erklärt, dass auch die Anordnung aller Parkplätze auf nur einer Seite keinen Vorteil bringe, da jeweils gegenüber den Einfahrten ausreichend Platz gelassen werden müsse und an drei Stellen hydraulische Aufweitungen erforderlich seien.
Herr Weiske erinnert an den Antrag seiner Fraktion, eine Untersuchung des Parkraums zu veranlassen, der jedoch abgelehnt worden sei.
Frau Rosenbohm weist darauf hin, dass in Hamburg lediglich 33% der Bewohner ein Fahrzeug auf ihren Namen angemeldet hätten, woraus zu schließen sei, dass 67% nicht über ein Fahrzeug verfügten. Für diese Menschen seien Gehwege und Radbügel wichtig. Diese Personengruppen fehlten bei der jetzigen Diskussion. Sie betont, dass ihre Fraktion sich für das Belassen der Fahrradbügel, wie in der Planung vorgesehen, ausspreche.
Herr Schuy, Bürgerverein Oldenfelde, erklärt, die Erhaltung des Grabens sei im Sinne des Bürgervereins und regt an, die Straßen in Einbahnstraßen umzugestalten, da es sich nicht um Durchgangsstraßen handle und so mehr Parkplätze gewonnen würden. Parkbügel für Fahrräder halte er als Radfahrer dagegen für überflüssig, da niemand sein Rad auf der Straße abstelle, wenn es nicht anders möglich sei, da so die Gefahr des Diebstahls sehr hoch sei.
Ergebnis:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis und bittet die Geschäftsstelle um Organisation eines gemeinsamen Ortstermins mit dem Fachamt MR, Vertretern des Ausschusses und den Anwohnern.
Herr Ludwig teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag aufgrund von weiterem Klärungsbedarf vertagen möchte.
Herr Weiske erinnert daran, dass gleichlautende Anträge in der Vergangenheit immer wieder durch die Straßenverkehrsbehörde mit HInwesi auf die Tempo 30-Zone und fehlende Querungs- sowie Unfallzahlen abgelehnt worden seien, erklärt sich jedoch mit einer Vertagung einverstanden. Er fragt, ob hier inzwischen eine rechtliche Änderung eingetreten sei.
Ergebnis:
Der Ausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion eine Vertagung des Antrags.
Frau Heck erläutert den Antrag.
Herr Weiske weist darauf hin, dass der Haupteingang der Kita sich an der Dreieckskoppel befinde. Bei dem Eingang am Kriegkamp handle es sich lediglich um einen Nebeneingang. Außerdem müsse man berücksichtigen, dass im Falle der Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem Kriegkamp sämtliche Schutzstreifen entfernt werden müssten, da diese in Tempo 30-Zonen nicht statthaft seien.
Herr Ernst teilt mit, dass er mit der Kita-Leitung telefoniert habe. Diese habe von starken Problemen mit dem südlichen Ausgang zum Kriegkamp hin berichtet. Andererseits nehme er selbst wahr, dass dort nur in niedrigem Tempo um die 30 km/h gefahren werde. Daher stimme seine Fraktion dem Antrag zu.
Frau Rosenbohm weist darauf hin, dass sich der Antrag in einer Reihe mit vielen anderen befinde, die aufgrund der nicht direkten Lage des Eingangs an der jeweiligen Straße abschlägig beschieden worden seien. Dazu sei in den vergangenen Sitzungen angekündigt worden, die abgelehnten Anträge bei Eintreten der erhofften Vorschriftenänderung gesammelt wieder einzubringen. Ihre Fraktion stimme diesem Antrag selbstverständlich zu. Sollte auch er abgelehnt werden, werde er der Sammlung der bereits abgelehnten Anträge zur erneuten Vorlage beigefügt werden, um dann hoffentlich später umgesetzt zu werden und zur Verkehrssicherheit beizutragen.
Ergebnis:
Der Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Frau Mohnke erläutert den Antrag.
Herr Weiske begrüßt den Antrag und erkundigt sich danach, wer die Betreuung dieser Einrichtung übernehme und ob hierdurch Kosten für den Bezirk entstünden.
Herr Wagner erkundigt sich nach der Menge der zu lagernden Gegenstände, der Anzahl der hierfür zuständigen Personen sowie nach der Reparatur evtl. defekt zurückgegebener Dinge. Er weist darauf hin, dass solche Angebote bereits durch Sozialkaufhäuser und ähnliche Institutionen bestünden und äußert Skepsis, dass das Bibliothekspersonal mit diesen Zusatzaufgaben überfordert sein könne.Er spricht sich gegen den vorliegenden Antrag aus.
Frau Mohnke weist darauf hin, dass dieses Konzept bereits erprobt sei und in der Zentralbücherei aktuell 23 Gegenstände pro Benutzer ausgeliehen werden könnten. Die Betreuung erfolge durch das vorhandene Bibliothekspersonal. Das sorgsame Umgehen mit den Gegenständen solle die Leihgebühr bzw. im Falle der Beschädigung die Verpflichtung zum Ersatz gewährleisten, so wie es bereits bei der Ausleihe von Büchern der Fall sei.
Herr Schweim betont, es handle sich hier um ein neues Konzept, das erprobt werden solle.
Herr Ludwig erklärt, seine Fraktion stimme dem Antrag zu.
Frau Guhl weist darauf hin, dass im Petitum eine Präzisierung des Adressaten notwenidig sei.
Frau Rosenbohm schlägt vor, statt "Verwaltung" "zuständige Fachbehörde" einzusetzen.
Herr Weiske stimmt dem zu.
Ergebnis:
Der Ausschuss stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion in der folgendermaßen geänderten Form zu:
Im Petitum wird "Verwaltung" durch "zusträndige Fachbehörde" ersetzt.
Herr Weiske erläutert den Antrag.
Herr Ludwig erklärt die Zustimmung seiner Fraktion.
Frau Rosenbohm stimmt ebenfalls zu und erkundigt sich nach der Einschätzung der Verwaltung.
Frau Guhl erklärt, hierzu müsse sie zunächst weitere Informationen einholen.
Ergebnis:
Der Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
(gemeinsame Beratung mit TOP 8.1.1)
Herr Rieken teilt mit, dass es hier noch Klärungsbedarf gebe und bittet um eine Vertagung.
Herr Weiske erklärt, tendenziell schließe sich seine Fraktikon dem Votum des Bürgervereins an, stimme aber einer Vertagung zu.
Frau Stolz schließt sich dem Wunsch nach einer Vertagung an und kritisiert, dass in der Variante 1 mit dem Bereich D begonnen werde. Sie halte den Abschnitt A für wichtiger, da dieser für Radfahrer durch den MIschverkehr am schwierigsten zu bewältigen sei.
Herr Wagner stimmt einer Vertagung sowie dem Votum des Bürgervereins ebenfalls zu.
Herr Nack erklärt, auch seine Fraktion bitte um eine Vertagung.
Ergebnis:
Der Ausschuss vertagt die Vorlagen zu TOP 8.1. und 8.1.1 einstimmig.
siehe TOP 8.1
Herr Ludwig bedankt sich bei dem Polizeikommissariat 38 für die schnelle Umsetzung.
Ergebnis:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Frau Rosenbohm bittet aufgrund der kurzfristigen Vorlage um Vertagung und regt an, der Stadtteilkonferenz Hohenhorst Kenntnis von der Vorlage zu geben, um eine bessere Bürgerbeteiligung zu erreichen.
Herr Weiske und Herr Ludwig stimmen zu.
Herr Meyer teilt mit, er selbst stehe mit dem Stadtteilbeirat in Kontakt und werde für den nötigen Informationsfluss sorgen.
Ergebnis:
Der Ausschuss vertagt die Vorlage einstimmig.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Weiske macht darauf aufmerksam, dass von Seiten der Stadtreinigung ein Gespräch mit der Verwaltung in Bezug auf die Bügel und Poller gewünscht werde und kündigt hierzu einen Antrag an.
Ergebnis:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Aufenthaltsqualität der Wandseterrassen
Frau Guhl teilt mit, dass sie beim Fachamt MR in Bezug auf die Umsetzung des Beschlusses zur Aufenthaltsqualität der Wandseterrassen nachgefragt habe. Dort werde momentan eine Mitteilung gefertigt, die dem Ausschuss in Kürze zur Kenntnis gegeben werde. Nach Auskunft des Fachamtes könne leider aufgrund fehlender Mittel keine Ausstattung der Stufen mit Holzauflagen erfolgen.
Herr Meyer erklärt, er sei weiterhin in Kontakt mit der Kulturmanagerin und plane in Kürze eine digitale Sitzung des Arbeitskreises.
Herr Ernst weist darauf hin, dass anlässlich der Ortsbegehung der Unterführung unter der Stein-Hardenberg-Straße darauf hingewiesen worden sei, dass MIttel für eine künstlerische Gestaltung zur Verfügung gestellt werden könnten. Er regt an, diese Finanzierungsmöglichkeit/Mittelumschichtung auch für die Wandseterrassen bzw. für die künstlerische Gestaltung der Holzauflagen zu prüfen.
Herr Meyer sagt zu, diese Alternative mit in die Überlegungen des Arbeitskreises aufzunehmen.
Umsetzung von Beschlüssen des Regionalausschusses
Frau Rosenbohm äußert Verwunderung über die geringe Anzahl von Mitteilungen auf der Tagesordnung, die auf zuvor ergangene Beschlüsse des Ausschusses eingegangen seien. Sie bittet um eine Aufstellung, aus der der Stand zu den Umsetzungen der Beschlüsse hervorgehe.
Frau Schmigalle teilt mit, dass die Geschäftsstelle lediglich eine große Gesamtübersicht über alle Beschlüsse und deren Umsetzung führe, aus der nicht allein die Beschlüsse des Regionalausschusses hervorgingen. Sie weist darauf hin, dass viele MItteilungen in Kürze mit einer zeitlichen Verzögerung die Bezirksversammlung und anschließend den Regionalausschuss erreichten.
Herr Meyer weist darauf hin, dass alle Antragsteller auch selber auf die Umsetzung ihrer Beschlussanregungen achten und ggfs. hierzu nachfragen könnten. Erfahrungsgemäß gingen die Rückläufe alle nach einer gewissen Zeit ein.
Siehe TOP 2
Es werden keine Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.
entfällt